"Strohballen-Mörder" angeblich nach Brasilien geflohen – T

“Ich bin unschuldig”

“Strohballen-Mörder” angeblich nach Brasilien geflohen

28.08.2013, 19:48 Uhr
| dpa

Das Regensburger Landgericht hatte den Angeklagten im Dezember 2012 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt (Quelle: dpa)


Das Regensburger Landgericht hatte den Angeklagten im Dezember 2012 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt (Quelle: dpa)

Der sogenannte Strohballen-Mörder aus Niederbayern ist laut einem Bericht der “Bild”-Zeitung nach Brasilien geflohen. Er habe bei der Zeitung angerufen und erklärt: “Ich bin unschuldig”.

Er habe von Brasilien aus Kontakt zum Bundeskriminalamt aufgenommen: “Ich brauche Luft, um Hilfe und Aufmerksamkeit zu bekommen”, sagte er dem Blatt.

Opfer zwischen Strohballen gefunden

Der Mann war im vergangenen Dezember in der Neuauflage eines Mordprozesses zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Nach Überzeugung des Landgerichts Regensburg hatte er im Februar 2007 seinen Onkel getötet und die Leiche zwischen Strohballen in der Nähe des Straubinger Tierparks abgelegt.

Das Oberlandesgericht Nürnberg hatte einen Haftbefehl gegen den Mann im vergangenen März aufgehoben, bis der Bundesgerichtshof über die Revision entscheidet. Anfang August bestätigte die höchste Instanz das Urteil. Als aber Polizisten den Mann aus seiner Wohnung abholen wollten, war er verschwunden.

Dem BR zufolge hat der Regensburger Rechtsanwalt Michael Haizmann nach eigenen Angaben am 16. August, einem Freitag, Post vom Bundesgerichtshof (BGH) bekommen. Mit dem Schreiben erfuhr er, dass die lebenslange Haftstrafe für seinen Mandanten rechtmäßig ist. Natürlich habe er ihn noch am selben Tag über den Ausgang des Verfahrens informiert, sagte Haizmann dem BR, das sei ja auch seine Pflicht.

Die Staatsanwaltschaft Straubing wusste zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nichts über den BGH-Beschluss. Bei ihr kam die Post vom Bundesgerichtshof nach Angaben von Oberstaatsanwalt Fiedler erst drei Tage später an, an einem Montag. Diesen Zeitvorsprung nutzte der sogenannte Strohballen-Mörder offenbar zur Flucht. Warum der Bundesgerichtshof oder die Bundesanwaltschaft die bayerische Justiz nicht unverzüglich informierten, konnte Fiedler nicht erklären. “Das wäre besser gewesen”, räumte er gegenüber dem BR ein. Es habe einige zeit gedauert, bis der Beschluss aus Karlsruhe nach Bayern übersandt wurde.

In einem ersten Verfahren war der “Strohballen-Mörder” im Mai 2008 aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Der BGH wies den Fall damals jedoch nach Regensburg zur Neuverhandlung zurück. Im neuerlichen Prozess erließen die Richter neben der Höchststrafe auch einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr – zu spät.

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Auslandskontakte werden überprüft

Nun wird mit Hochdruck nach ihm gefahndet. Die Suche wird zusätzlich dadurch erschwert, dass unklar ist, seit wann der Mörder auf der Flucht ist. Auch die zahlreichen Verbindungen des Mannes ins Ausland werden überprüft. Der 33-Jährige war mit einer Brasilianerin verheiratet und hatte bereits vor dem ersten Verfahren eine längere Zeit in Südamerika verbracht.

“Ein einmal außer Vollzug gesetzter Haftbefehl kann nur dann neu erlassen werden, wenn es wesentliche neue Umstände gibt”, begründete im März ein OLG-Sprecher die Entscheidung. Schließlich sei der Angeklagte zu jedem Prozesstermin erschienen, obwohl ihm klar gewesen sein musste, dass er mit großer Wahrscheinlichkeit verurteilt werde. Als damals freier Mann habe er nicht die Chance zur Flucht genutzt.

28.08.2013, 19:48 Uhr
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