Rolls-Royce rammt Rolls-Royce – Luxusstreit vor Gericht

05.07.13, 06:00
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München. Der Zusammenstoß zwischen zwei Rolls-Royce auf der noblen Münchner Maximilianstraße hat das Oberlandesgericht München (OLG) am Donnerstag beschäftigt. Die Richter befassten sich in zweiter Instanz mit dem Luxusproblem: Ein Autohändler will vom Freistaat Bayern nach der Amtshaftungspflicht Ersatz für den Schaden, den die Edelkarosse eines Geschäftsmannes aus Dubai an seinem geparkten Rolls-Royce anrichtete.

Der Autohändler fordert vom Staat 20.000 Euro für den Schaden

In erster Instanz hat der Kläger den Prozess verloren, und das OLG hat ihm in der mündlichen Verhandlung keine Hoffnung auf Erfolg seiner Berufung gemacht: “Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche ist in Deutschland immer noch Sache des einzelnen Bürgers”, sagte die Vorsitzende Maria Vavra.

Der Rolls-Royce des Autohändlers stand am 28. Juli 2009 vor einem Hotel, als der Besucher aus Dubai eine Parklücke entdeckte und bei einem rasanten Wendemanöver mit seiner goldenen Phantom-Limousine das schwarze Coupé anfuhr. Der Fahrer verschwand im Hotel und meldete sich am nächsten Tag bei der Polizei, die seinen Wagen hatte abschleppen lassen.

Die Ordnungshüter rückten den Rolls-Royce gegen eine Sicherheitsleistung von 1500 Euro wieder raus. Das, so der Kläger, hätten die Beamten nicht tun dürfen, ohne zuvor die Kraftfahrzeugversicherung für den Wagen zu prüfen. Tatsächlich war der Rolls-Royce in Europa unversichert.

Der Autohändler forderte vom Staat gut 20.000 Euro für Reparatur und Wertminderung. Es fehle indes an einer Anspruchsgrundlage, sagte die Richterin Vavra. Das unter anderem geltend gemachte Ausländerversicherungsgesetz sei nicht rückwirkend anwendbar. Ein Urteil wird für Mitte Juli erwartet.

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