Verfahren erst nach Selbstanzeige
Reply
Seit Bekanntwerden der Steuer-Affäre Hoeneß wird spekuliert, ob der Bayern-Präsident ins Gefängnis muss. Zwar hat Hoeneß die Selbstanzeige erstattet, doch die schützt nur dann vor Strafe, wenn sie ersten vollständig ist, zweitens die Behörden nicht schon vorher tätig waren.
Punkt zwei betreffend hat Hoeneß möglichweise rechtzeitig gehandelt haben: Wie das deutsche Magazin Focus berichtet , hat die Staatsanwaltschaft München II erst nach der Selbstanzeige ein Verfahren eingeleitet.
Und Read more [...]