Zwangsruhestand für Politiker – Verfassungsgerichtshof bestätigt Altersgrenze

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Wer Bürgermeister oder Landrat werden will, darf nicht älter als 65 Jahre alt sein. Darauf beharren CSU und FDP. Ein SPDler hat dagegen geklagt – und ist vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gescheitert. Würzburgs OB kann nun nicht erneut antreten.

Wer Bürgermeister oder Landrat in Bayern werden will, darf nicht älter als 65 Jahre alt sein. Darauf beharren CSU und FDP mit der Begründung, dass ältere Politiker nicht mehr so leistungsfähig seien. “Unfug”, schimpfen die Betroffenen. Sie kämpften gegen den Zwangsruhestand für Politiker – und sind damit nun gescheitert.

Hauptamtliche Bürgermeister und Landräte dürfen im Freistaat auch weiterhin mit Erreichen des Pensionsalters nicht mehr zur Wahl antreten, hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof am Mittwoch entschieden – und damit die Klage gegen die geltende Regelung verworfen.

Würzburgs Oberbürgermeister Georg Rosenthal (SPD) gehört zu den Verlierern der vom Verfassungsgerichtshof bestätigten Altersbeschränkung. Der 65-Jährige wollte sich am Mittwoch nicht dazu äußern. Den Statements des bayerischen Städtetages und der SPD sei nichts hinzuzufügen, sagte Rosenthal in Würzburg. Er ist seit Mai 2008 Rathauschef der Mainstadt und sollte nach dem Willen seiner Parteikollegen im Stadtrat 2014 erneut kandidieren.

Vor allem der mit 74 Jahren älteste Landtagsabgeordnete Peter Paul Gantzer (SPD) hatte die Altersgrenze zu Fall bringen wollen. Gantzer argumentierte, jegliche Altersbeschränkung sei diskriminierend. Die Richter dagegen betonten, dass berufsmäßige Bürgermeister und Landräte in überdurchschnittlichem Maß gefordert seien. Die Altersgrenze gewährleiste Kontinuität und Effektivität in der Amtsführung.

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Ehrenamtliche Bürgermeister sind von der Altersgrenze nicht betroffen, sie dürfen sich seit jeher auch nach ihrem 65. Geburtstag erneut auf den Chefsessel im Rathaus wählen lassen. “Diese Ungleichbehandlung in Bayern ist nicht nachvollziehbar”, hatte Gantzer bei der Verhandlung gesagt. Immerhin stellten die Ehrenamtler knapp 50 Prozent der Bürgermeister im Freistaat. Die Staatsregierung beharrte jedoch darauf, dass das Gesetz sehr wohl verfassungskonform sei.

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