Zusätzliches Vorranggebiet für Windkraft abgelehnt

Einstimmig lehnte der Eußenheimer Gemeinderat ein zusätzliches Vorranggebiet für Windkraftanlagen auf der Gemarkung der Gemeinde östlich von Hundsbach ab.

„Wir wurden jetzt das dritte Mal vom Regionalen Planungsverband Würzburg aufgefordert, zu den Änderungen des Regionalplans im Abschnitt Windkraftnutzung eine Stellungnahme abzugeben“, erklärte Eußenheims Bürgermeister Dieter Schneider, der die Vorstellung der Stellungnahme Michael Öchsner von der Auktor Ingenieur GmbH (Würzburg) überließ.

Bisher zwei Sondergebiete

Bisher gab es zwei im Flächennutzungsplan der Gemeinde Eußenheim ausgewiesenen Sondergebiete für Windkraft. Eines der Gebiete (WK 1) liegt östlich von Eußenheim und Aschfeld an der Gemarkungsgrenze zu Heßlar (Stadt Karlstadt) und umfasst auf Eußenheimer Seite fünf Windkraftanlagen. Das zweite Sondergebiet (WK 3) liegt östlich von Obersfeld an der Gemarkungsgrenze zu Gauaschach (Stadt Hammelburg) und Sachserhof (Stadt Arnstein).

„Neu ist die Vorbehaltsfläche östlich von Hundsbach und der Verbindungsstraße von Hundsbach nach Dattensoll, wobei ein Teil der Fläche auf der Gemarkung der Stadt Arnstein liegt“, verdeutlichte der Bürgermeister. Er wie auch Michael Öchsner zeigten sich sehr verwundert über diese zusätzliche Vorbehaltsfläche, da in den vorausgegangenen Gesprächen im Herbst letzten Jahres mit der Regierung von Unterfranken dieses Gebiet (WK 2) nie erwähnt wurde.

Die Ausweisung dieser Fläche als Vorbehaltsfläche für Windkraftanlagen im Regionalplan lehnte der Gemeinderat einstimmig ab. Als Gründe für die Ablehnung werden das in der Nähe liegende Gewerbegebiet bei Obersfeld, das Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung (Vorkommen von Fledermaus und geschützten Vogelarten), die als Artenschutzfläche ausgewiesene Waldfläche, strukturreiche Laubwälder, die eine durchgehende Bebauung nicht zulassen, ein zusammenhängender Sichtbereich auf Windkraftanlagen von rund 200 Grad (zulässig bis zu 120 Grad), der Landschaftsschutz und Tourismus (regional bedeutsame Ausblicke und Erhöhungen) sowie der Denkmalschutz (Fernwirkung von der Ruine Homburg aus) genannt.

Einstimmig zugestimmt wurde der Vorrangfläche WK 1 östlich von Eußenheim und Aschfeld, soweit sich dies auf den jetzigen Bestand beschränkt. Eine Ausweitung wird abgelehnt. Keine Einwände macht die Gemeinde gegen die Vorrangfläche östlich von Obersfeld (WK 3) geltend, da diese Fläche bereits in dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Eußenheim ausgewiesen ist und dieser Rechtskraft besitzt.

Altwasser anlegen

Keine Einwände gegen die Anrechnung von einer Ausgleichsfläche auf der Gemarkung von Eußenheim für die Verlegung der Bundesstraße 26 bei Binsfeld macht der Gemeinderat Eußenheim geltend. Im Zuge des Neubaus der Wernbrücke zwischen Eußenheim und Schönarts soll ein Altwasser angelegt werden, das auch als Ausgleichsfläche für die neue Wernbrücke zwischen Eußenheim und Schönarts sowie für die Verlegung der Bundesstraße 26 bei Binsfeld herangezogen wird.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplan für das Sondergebiet „Angeln“, da durch die vierte Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Eußenheim nun die Grundlagen dafür geschaffen wurden.

Genehmigt wurden der Bauantrag von Elke Pfaff aus Hundsbach für den Anbau an dem bestehenden Wohnhaus in der Glauberstraße sowie der Bauantrag von Eveline Pfeuffer und Thorsten Albert aus Obersfeld für die Aufstockung eines bestehenden Nebengebäudes in der Obersfelder Straße.

Bürgerversammlungen

„Es macht immer wieder Spaß rauszugehen und mit den Bürgern zu diskutieren“, erklärte Bürgermeister Dieter Schneider, der mit Hilfe von Roswitha Zöller eine kurze Zusammenfassung von den Bürgerversammlungen gab. Rund 220 Bürger haben die fünf Versammlungen besucht und neben Kritik und Anregungen auch Lob verteilt. Vieles ist schon erledigt oder wird vom Bauhof noch bearbeitet. „Es sind keine großen Probleme bekannt geworden“, verdeutlichte der Bürgermeister. Die Atmosphäre war harmonisch, und es mache immer wieder Spaß.

Zur Kenntnis nahm der Gemeinderat die Entscheidung des Bürgermeisters, ab Februar die Öffnungszeiten des Rathauses am Donnerstag um eine Stunde zu reduzieren. „Unsere Öffnungszeiten entsprechen auch unseren Arbeitszeiten“, erläuterte er. So bleibe keine Zeit, um mal intern eine Teambesprechung durchzuführen. Deshalb wird am Donnerstag die Öffnungszeit am Nachmittag von 13 Uhr auf 14 Uhr verlegt. So bleibt der Verwaltung die Möglichkeit, in dieser „gewonnenen“ Stunde notwendige Besprechungen durchzuführen.

Vor der Sitzung traf sich der Gemeinderat im Foyer der Mittelschule und informierte sich über die Ausstellung „Biber – Die guten Geister des Wassers“ (siehe obenstehenden Bericht) und wurde später mit einem nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatsitzung fortgesetzt.

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