Zu unrecht im Hochsicherheitstrakt?: Modellauto-Affäre: Kommt der …

An dem Unternehmen waren Christine und Hubert Haderthauer als Gesellschafter und Geschäftsführer beteiligt (AZ berichtete). Wie dem Protokoll eines Krisengipfels in Ansbach zu entnehmen ist, stand das Modellauto-Projekt im Sommer 2000 kurz vor dem Aus. Wegen akuter Sicherheitsmängel hatte die neue Direktorin des BKH Ansbach der Firma gekündigt. Unter welchen Umständen daraufhin die Verlegung der Produktion und des untergebrachten Straftäters nach Straubing stattfand, ist eine offene Frage. Sicher scheint zu sein, dass eine hemdsärmelige Lösung außerhalb des notwendigen rechtlichen Rahmens gefunden wurde.

So hätte im Fall von Roland S. auch die Staatsanwaltschaft angehört werden müssen. Dies ist offensichtlich nicht geschehen. Antje Gabriels-Gorsolke, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, erklärte: „Wir wurden erst danach informiert.“ Für Anwalt Ahmed ist klar, dass die Verlegung seines Mandanten aus medizinischer Sicht unbegründet war. Ahmed: „Er hätte nur dann in den Hochsicherheitstrakt nach Straubing verlegt werden dürfen, wenn er sich etwas zu Schulden hätte kommen lassen. Das war nicht der Fall. Ganz im Gegenteil. Mein Mandant war ein regelrechter Musterpatient.“Auch innerhalb des Sozialministeriums, dem die Dienstaufsicht über die Bezirkskrankenhäuser obliegt, riefen die Geschäfte der Haderthauers Bauchschmerzen hervor. Das steigerte sich, als Christine Haderthauer 2008 zur Sozialministerin ernannt wurde.

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In einem internen Schreiben, das eine leitende Beamtin des Ministeriums am Tag nach der Ernennung von Christine Haderthauer anfertigte, werden ebenfalls Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Unterbringung des „Chefkonstrukteurs“ im Straubinger Hochsicherheitstrakt geäußert. Wörtlich heißt es in dem Aktenvermerk vom 31. Oktober 2008: „Es ist unklar, ob der Patient S. überhaupt so gefährlich ist, dass ein weiterer Verbleib unter den hohen Tagessätzen erforderlich ist. Im günstigsten Fall belegt er nur zu unrecht einen teueren Unterbringungsplatz. Im ungünstigsten Fall wurde er seit Jahren zu Unrecht seiner Freiheit beraubt.“

Auch die leitende Beamtin des Ministeriums äußert starke Zweifel, dass im Umgang mit Roland S. therapeutische Aspekte eine wesentliche Rolle spielten. Sie schreibt: „Die Geschäftsbeziehungen scheinen weit überwiegend zum finanziellen Vorteil von Dr. Haderthauer zu sein, der hohe Summen zu erwirtschaften scheint, während der AT-Bereich der Klinik in Straubing sogar Defizite erwirtschaftet.“ Für Adam Ahmed ist die Diktion der Beamtin Wasser auf den Mühlen. Seine Überzeugung: „Es kam nur auf die Geschäftsinteressen der Firma an. Deswegen wurden die Rechte meines Mandanten über Bord geworfen.“ Ob er sich mit dieser Argumentationsschiene vor dem Oberlandesgericht Nürnberg durchsetzen kann, ist offen. Eine Entscheidung soll in der nächsten Woche fallen.

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