Stefan Petzner, BZÖ-Abgeordneter und Kämpfer für die Rehabilitierung der Kärntner Landespolitik im Hypo-Alpe-Adria-Skandal, hat am Montag ein Papier vorgelegt, das beweisen soll, dass die (für Österreich sehr teure) Notverstaatlichung der Kärntner Bank nicht notwendig gewesen und dilettantisch durchgeführt worden sei. Das Papier liefert jedoch – und das dürfte wohl nicht beabsichtigt gewesen sein – auch einen Hinweis darauf, dass es tatsächlich keine Alternative zur Verstaatlichung gegeben haben könnte.
In einer vom damaligen Hypo-Minderheitsaktionär Grazer Wechselseitige angefertigten „Erklärung der Aktionärsvertreter“ vom 10. Dezember 2009 heißt es nämlich, dass die BayernLB am 23. November 2009 (also drei Wochen vor der Notverstaatlichung) dem Finanzministerium mitgeteilt habe, dass man der Bank keine Eigenmittel mehr zur Verfügung stelle. „Der Vorschlag der BayernLB sei ein Verkauf an die Republik Österreich oder die Insolvenz.“
Normalerweise hätte die Republik (die zu diesem Zeitpunkt mit den Bayern offenbar schon heimlich über eine Notverstaatlichung verhandelt hat) diesen „Vorschlag“ einfach ignorieren können: Es wäre schlicht das Problem der Eigentümer gewesen.
Nur: Das Land Kärnten hatte für die Hypo Ausfallsbürgschaften übernommen, die zu diesem Zeitpunkt noch knapp 20 Mrd. Euro ausmachten. Womit der „Vorschlag“ der Bayern zur schlichten Erpressung wurde: Entweder ihr nehmt den Krempel, oder wir reißen euch ein 20-Milliarden-Loch ins Staatsbudget. Denn dass das Land Kärnten die Haftungen im Ausmaß des zehnfachen Landesbudgets nicht tragen konnte, war immer sonnenklar.
Budgetkatastrophe im Krisenjahr
Eine Ausfallsbürgschaft nach § 1356 ABGB, um die es sich dabei handelt, wird normalerweise erst fällig, wenn der Hauptschuldner geklagt und gegen ihn vergeblich Exekution geführt wurde. Mit einer Ausnahme: Wenn über das Vermögen des Hauptschuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet (oder dieses mangels Masse abgewiesen) wird, ist der Bürge „unmittelbar“ in Anspruch zu nehmen. Hätten die Bayern die Hypo pleitegehen lassen, dann wäre im Krisenjahr 2009 also die ultimative Budgetkatastrophe ausgebrochen.
Das ändert freilich nichts daran, dass es rund um die Verstaatlichung eine Reihe von Ungereimtheiten gegeben hat. So geht aus dem von Petzner vorgelegten Papier hervor, dass die BayernLB den Minderheitsaktionären in der heißen Phase offenbar wichtige Informationen vorenthalten hat und in Sachen Verstaatlichungsverhandlungen auch das Finanzministerium den Rest des Aktionärskreises lange Zeit dumm sterben ließ. Auch dass man den Bayern noch erlaubt hat, rechtzeitig Kapital aus der Bank zu ziehen, erscheint reichlich seltsam. Die Forderung nach restloser Aufklärung dieser Vorgänge ist also mehr als legitim.
Allerdings: Dass die Bayern so glatt aus der von ihnen mitverursachten Malaise herausgekommen sind – daran sind wohl hauptsächlich die Kärntner Haftungen schuld.
(“Die Presse”, Print-Ausgabe, 10.09.2013)