Laut dem Bericht der Sonntagszeitung muss der Fall des Erpressers nun neu verhandelt werden. Das Landgericht München hatte Thomas S. im vergangenen Dezember härter bestraft als den Steuerhinterzieher. Er sollte drei Monate länger in Haft sein als Uli Hoeneß nach seinem millionenschweren Steuerbetrug. Die Münchner Richter sahen bei dem Erpresser “erhebliche kriminelle Energie” – unter anderem weil er Handschuhe trug, um keine Spuren zu hinterlassen.
Thomas S. hatte vor Gericht gestanden, dass er von Hoeneß 215.000 Euro erpressen wollte. In einem Brief schrieb er, er könne Hoeneß im Gefängnis bessere Besuchsmöglichkeiten verschaffen. Wenn er aber nicht zahle, könnten ihm Mithäftlinge einen “unruhigen Haftverlauf” bereiten. Die Polizei erwischte den Erpresser, als er mit dem Fahrrad nach der Übergabe flüchtete.
Vorerst bleibt der Erpresser in Haft
Auch wenn das Strafmaß jetzt noch einmal überprüft werden soll – Thomas S. bleibt vorerst in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim. Denn grundsätzlich hält der Bundesgerichtshof den Schuldspruch für rechtens. Am Erpressungsversuch gebe es keine Zweifel. Allerdings sei das Urteil zu hart.
Das Münchner Gericht hatte in seiner Begründung darauf verwiesen, der Verurteilte sei bereits mehrfach vorbestraft. Deshalb ließen sich Strafmaß und Verurteilung nicht mit dem Strafmaß für Uli Hoeneß vergleichen. Das hieße, Äpfel mit Birnen zu vergleichen, machte der Richter deutlich. Der BGH hat das wohl anders gesehen.