Wackelkandidat Studiengebühr – Bürger in Bayern entscheiden

München (dpa) – Bayerns Verfassungsgerichtshof spricht keine
politischen Urteile – aber seine Urteile haben politische Folgen.
Gerichtspräsident Karl Huber und seine Richterkollegen ließen am
Montag das Volksbegehren der Freien Wähler (FW) gegen Studiengebühren
zu. “Das ist ein Sieg für die Studierenden”, freute sich
FW-Generalsekretär Michael Piazolo. Das trifft zwar nicht ganz zu,
denn das Urteil bedeutet nicht, dass die Studiengebühren abgeschafft
wären. Doch ein Erfolg ist es ohne Zweifel für die Freien Wähler. Das
Innenministerium dagegen erlitt eine juristische Niederlage. Es hielt
das Begehren für unvereinbar mit der bayerischen Verfassung.

Die Studiengebühren sind neben dem achtjährigen Gymnasium der
zweite große Streitpunkt in der bayerischen Bildungspolitik.
“Unimaut”, nennt sie die SPD-Hochschulpolitikerin Isabell Zacharias.
Dumm für SPD und Grüne ist nur, dass die Freien Wähler die einzigen
im Landtag waren, die ein Volksbegehren für juristisch aussichtsreich
hielten. Nun haben sie ein Thema, mit dem sie im Landtagswahljahr
2013 mobilisieren können. Die Kampagne von FW-Chef Hubert Aiwanger
gegen die Euro-Rettung hat dagegen nicht verfangen.

SPD und Grüne könnten noch auf den Zug aufspringen. Im Januar oder
Februar werden die Wähler zwei Wochen Zeit haben, sich in die
Unterschriftenlisten einzutragen. Falls mehr als zehn Prozent – etwa
900 000 Bürger – unterschreiben, kommt es zum Volksentscheid.

Das Gericht selbst betont, dass das Urteil keinerlei politische
Aussage enthält. Gerichtspräsident Karl Huber formuliert juristisch
vornehm, es sei nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, “darüber
zu befinden, ob die Erhebung von Studiengebühren zweckmäßig
erscheint”. Darüber nachdenken müssen nun CSU und FDP. Die
FDP-Landtagsfraktion will standfest bleiben: “Wir werden unsere
Position in der Frage nicht ändern”, sagt ein Sprecher von
Fraktionschef Thomas Hacker.

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