Verfahren erst nach Selbstanzeige

Seit Bekanntwerden der Steuer-Affäre Hoeneß wird spekuliert, ob der Bayern-Präsident ins Gefängnis muss. Zwar hat Hoeneß die Selbstanzeige erstattet, doch die schützt nur dann vor Strafe, wenn sie ersten vollständig ist, zweitens die Behörden nicht schon vorher tätig waren.

Punkt zwei betreffend hat Hoeneß möglichweise rechtzeitig gehandelt haben: Wie das deutsche Magazin Focus berichtet , hat die Staatsanwaltschaft München II erst nach der Selbstanzeige ein Verfahren eingeleitet.

Und das obwohl der Name des Bayern-Präsidenten im vergangenen Sommer vom Land Nordrhein-Westfalen erworbenen Steuer-CD aufgetaucht war.  Die Staatsanwaltschaft Bochum habe die Daten an die Kollegen in München weitergeleitet, berichtete  Focus. Ein Ermittlungsverfahren hätten diese zunächst nicht eröffnet.

Abgehörte Telefonate

Außerdem habe  die Staatsanwaltschaft habe am 20. März Hoeneß’ Anwesen am Tegernsee und auch drei Stunden lang sein Büro in der Zentrale des FC Bayern in München durchsucht.

Weiters hörten die Fahnder angeblich die Telefonate des 61-Jährigen ab. Hoeneß soll Vermögenswerte in der Schweiz nicht ordnungsgemäß versteuert haben.

Behörden dementieren

Die Bochumer Ermittlungsbehörden haben allerdings noch am Sonntag dementiert:  “Das trifft nicht zu. Auf der Steuer-CD, die die Staatsanwaltschaft Bochum bearbeitet, findet sich der Name Hoeneß nicht.”

Auch die Staatsanwaltschaft München II wies die Focus-Berichte in einer Pressemitteilung zurück: “Es trifft nicht zu, dass die Staatsanwaltschaften in München im Sommer 2012 eine Steuer-CD mit den Daten von Herrn Hoeneß erhalten haben. Die Staatsanwaltschaft München II wurde erst im Jänner 2013 von der Selbstanzeige ‘Hoeneß’ unterrichtet.”

Das Ermittlungsverfahren gegen den 61-Jährigen habe man “aufgrund der Selbstanzeige 2013 eingeleitet”, sagte der Münchner Oberstaatsanwalt Ken Heidenreich.

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