Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte prüft die Rechtmäßigkeit der Sicherungsverwahrung des Mörders der zwölfjährigen Vanessa aus dem bayerischen Gersthofen. Der Gerichtshof in Straßburg hat deswegen von der Bundesrepublik eine Stellungnahme zu dem Fall gefordert. Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums in Berlin erklärte, die Bundesregierung werde bis zum Termin am 21. Januar die Stellungnahme abgeben.
Verkleidet mit einer Totenkopfmaske hatte der damals 19-Jährige am Rosenmontag 2002 Vanessa in deren Kinderzimmer in Gersthofen erstochen, während die Eltern des Mädchens bei einem Faschingsball waren. Das Motiv des Mörders ist bis heute unklar.
Der Verteidiger des heute 32-Jährigen forderte bereits in dem Augsburger Verfahren die Freilassung seines Mandanten. Er zweifelte die rechtliche Grundlage für den weiteren Freiheitsentzug an und sprach von rechtlicher Willkür. Seiner Meinung nach verstößt die Sicherungsverwahrung nach verbüßter Haftstrafe gegen Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention, in denen es um das Recht auf Freiheit und Sicherheit geht sowie darum, dass es keine Strafe ohne Gesetz geben dürfe.
dpa