Untersuchungsauschuss Schottdorf im Wartestand

Der zentrale Teil des Fragenkomplexes zum Vorgehen gegen den Augsburger Laborarzt Bernd Schottdorf wird solange nicht behandelt, bis der Bayerische Verfassungsgerichtshof über Schottdorfs Klage entschieden hat. Das beschlossen die Abgeordneten am Donnerstag.

Erstes Thema des Untersuchungsausschusses wird nun die Stellungnahme des Gesundheitsministeriums zu Schottdorfs Abrechnungssystem, wie der Vorsitzende Alexander König (CSU) sagte. Schottdorf hatte vermutlich tausenden seiner Kunden in der niedergelassenen Ärzteschaft Rabatt auf Speziallaborleistungen bei Privatpatienten gewährt. Diese Ärzte rechneten anschließend diese Laborleistungen unter eigenem Namen zum vollen Gebührensatz mit den Kassen ab. Der von Schottdorf gewährte Rabatt verblieb ihnen als Zubrot. Das Justizministerium hält dieses System für rechtswidrig – nach wie vor nicht geklärt ist aber die Frage, ob Schottdorfs System auch strafbar war.

Schottdorf wirft dem Landtag vor. mit dem Untersuchungsausschuss gegen seine Persönlichkeitsrechte zu verstoßen, und hat deswegen Klage beim Verfassungsgerichtshof eingelegt. «Wir hoffen, dass heuer noch die Entscheidung ergeht und die Klage abgewiesen wird», sagte der stellvertretende Vorsitzende Franz Schindler (SPD).

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