Die BayernLB verlangt von ihrem früheren Chef Werner Schmidt und sieben weiteren Ex-Vorständen 200 Millionen Euro Entschädigung für das Debakel. Zum Auftakt des Zivilprozesses vor dem Landgericht München im Juni schlugen die Richter einen Vergleich in Höhe von 25 Millionen Euro vor. Darauf will sich die BayernLB aber nicht einlassen.
Die Landesbank wirft allen acht früheren Managern Pflichtverletzungen vor, weil sie die HGAA im Jahr 2007 für rund 1,6 Milliarden Euro kauften, obwohl deren Probleme damals schon bekannt waren. Nach Milliardenverlusten gab die BayernLB die HGAA im Jahr 2009 an Österreich zurück, wo sie notverstaatlicht wurde. Den Freistaat Bayern und damit die Steuerzahler hat das Drama mehr als 3,7 Milliarden Euro gekostet.