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Der ehemalige FC-Bayern-Präsident Uli Hoeneß wird vorzeitig aus der Haft entlassen. Die restliche Strafe werde zum 29. Februar 2016 ausgesetzt, teilte das Landgericht Augsburg am Montag mit und bestätigte damit einen Bericht der „Sport Bild“. Die Entscheidung war erwartet worden. Nachdem der Anwalt des Fußballmanagers bereits im November mitgeteilt hatte, dass Hoeneß einen Antrag auf sogenannte Halbstrafe gestellt habe, wurde ab Mitte Januar mit einem Beschluss gerechnet.
Sieben goldene Regeln für die Selbstanzeige
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1. Schnell handeln
Ist die Straftat schon entdeckt, bleibt die Selbstanzeige unwirksam.
Quelle: Rödl Partner, Februar 2014
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2. Nichts verbergen
Umfasst eine Selbstanzeige nicht alle hinterzogenen Gelder, kann dies deren Wirksamkeit gefährden.
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3. Liquidität sicherstellen
Die nachzuentrichtende Steuer muss sofort bezahlt werden können. Der Betrag kann erheblich sein.
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4. Beraten lassen
Auf jeden Fall einen erfahrenen Berater hinzuziehen. Die Tücke steckt im Detail. Hier ist strafrechtliches und steuerrechtliches Wissen gefordert.
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5. Steuerberater nicht einbeziehen
Niemals den eigenen Steuerberater einweihen. Sollte keine Selbstanzeige abgegeben werden können, ist sein Wissen schädlich. Er kann zukünftig laufende Steuererklärungen ohne die Berücksichtigung der ausländischen Quellen nicht mehr erstellen, ohne sich der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig zu machen.
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6. Status beachten
Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte haben bei einer Selbstanzeige mit einem disziplinarrechtlichen oder berufsrechtlichen Verfahren zu rechnen.
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7. Verbundene Straftatbestände prüfen
Sorgsam abwägen, wenn andere Delikte wie Korruption, Geldwäsche und ähnliches mit der Steuerhinterziehung verbunden sind. Die Finanzbehörden sind verpflichtet, ihre Kenntnisse weiterzuleiten.
„Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt“, erläuterte das Gericht nun. Hoeneß war wegen Hinterziehung von 28,5 Millionen Euro Steuern zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden und hatte seine Strafe am 2. Juni 2014 angetreten. Nach den ersten Monaten im geschlossenen Vollzug ist Hoeneß seit rund einem Jahr Freigänger, arbeitet tagsüber in der Jugendabteilung des deutschen Fußball-Rekordmeisters in München und muss nur noch zum Schlafen hinter Gitter. An den Wochenenden darf er bei seiner Familie sein.
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Nach dem Strafgesetzbuch können Häftlinge unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach Verbüßung der halben Strafe entlassen werden. Bedingung ist, dass der Verurteilte Ersttäter ist und die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit des Verurteilten und Entwicklung während des Strafvollzugs ergeben, dass besondere Umstände vorliegen. Dies sah das Gericht nun als gegeben an.