München – Der Präsident des FC Bayern, Uli Hoeneß, muss sich im kommenden Frühjahr wegen Steuerhinterziehung vor Gericht verantworten. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München II habe die Anklage gegen den Boss des deutschen Fußball-Rekordmeisters „unverändert“ zugelassen, teilte die Pressestelle des Oberlandesgerichts München am Montag mit. Der Verein will indes an Hoeneß festhalten.
Der Aufsichtsrat des Vereins sei „einvernehmlich der Meinung, dass Hoeneß das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden der FC Bayern München AG trotz der nun erfolgten Eröffnung des Hauptverfahrens weiter ausüben soll“, hieß es in einer Club-Mitteilung.
Hoeneß von Anklage überrascht
Hoeneß selbst hat mit Verwunderung auf die Zulassung der gegen ihn erhobenen Anklage wegen Steuerhinterziehung durch die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München II reagiert. „Ich bin sehr überrascht, dass unsere Selbstanzeige vom 17. Januar bis jetzt von den Behörden nicht für wirksam erklärt wird. Ich werde mit den Anwälten in den nächsten Monaten sehr hart daran arbeiten, dass unsere Argumente das Gericht überzeugen“, sagte Hoeneß dem Magazin „Sport Bild“.
Nach Planung des Gerichts muss Hoeneß jedenfalls vom 10. März an auf der Anklagebank Platz nehmen. Insgesamt sind vier Verhandlungstermine angesetzt, zudem ist die Vernehmung von vier Zeugen geplant. Die Staatsanwaltschaft München II hatte Ende Juli Anklage gegen den 61-Jährigen erhoben.
Hoeneß hatte sich im vergangenen Jänner selbst beim Finanzamt angezeigt. Trotz der Affäre behielt Hoeneß seine Posten beim Münchner Triple-Sieger. Einzelheiten zum Anklagevorwurf könnten „aufgrund der besonderen Geheimhaltungspflichten in Steuerstrafverfahren“ bis zur Verlesung des Anklagesatzes in öffentlicher Sitzung nicht mitgeteilt werden, erklärte das Gericht am Montag weiter. (APA, dpa)