TT.com›panorama›Verbrechen›Polizist bei Alk-Fahrt erwischt

Von Thomas Hörmann

Innsbruck – Innendienst statt Kommandantenkanzlei: Der Chef einer Unterländer Polizeiinspektion schlitterte kürzlich in ein Karrieretief. Die Ursache war angeblich eine Alkoholfahrt in Bayern. Die Konsequenz: „Der Beamte gab aus eigenem Antrieb seine Führungsposition auf“, erklärt Landespolizeidirektor Helmut Tomac: „Außerdem wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet.“

Den Grund für die disziplinären Maßnahmen wollte Tirols Polizeichef nicht nennen. „Ich kann nur sagen, dass der Vorfall in der Freizeit passiert ist.“

Dennoch ist mittlerweile durchgesickert, dass der Polizist vor etwa zwei Wochen bei einem Ausflug nach München in eine Verkehrskontrolle der bayerischen Kollegen geriet. Angeblich suchte der Beamte zunächst sein Heil in der Flucht. Letztendlich ohne Erfolg – die Amtshandlung endete mit der Abnahme seines Führerscheins.

In der Gerüchteküche heißt es außerdem, dass der Fluchtversuch ein klassisches Eigentor war. Die deutsche Polizei informierte angeblich im Rahmen der Fahndung die Tiroler Kollegen. Und so habe auch die Tiroler Polizeiführung in Windeseile vom Alkoholdelikt in Deutschland erfahren.

Aber auch ohne Fahrerflucht hätte der Beamte den Führerscheinentzug kaum geheim halten können. Vor allem deshalb, weil die deutschen Behörden die unangenehme Angewohnheit haben, Alkoholanzeigen samt den abgenommenen Lenkberechtigungen an die zuständigen Bezirkshauptmannschaften oder Polizeidirektionen in Österreich weiterzuleiten. Und letztendlich sind es dann die heimischen Behörden, die (je nach Alkoholisierungsgrad) die Dauer des Führerscheinentzugs festlegen. Die Geldstrafe müssen die Alkoholsünder hingegen nach Deutschland überweisen.

Zurück zum ehemaligen Inspektionskommandanten: Landespolizeidirektor Tomac schließt aus, dass der Beamte künftig wieder am Chefsessel Platz nehmen darf: „Das ist ausgeschlossen.“

Dass der bisherige Aufgabenbereich des Beamten vorwiegend in der Verkehrsüberwachung lag, gilt in Hinblick auf das Disziplinarverfahren bestimmt nicht als Milderungsgrund.

This entry was posted in DE and tagged by News4Me. Bookmark the permalink.

About News4Me

Globe-informer on Argentinian, Bahraini, Bavarian, Bosnian, Briton, Cantonese, Catalan, Chilean, Congolese, Croat, Ethiopian, Finnish, Flemish, German, Hungarian, Icelandic, Indian, Irish, Israeli, Jordanian, Javanese, Kiwi, Kurd, Kurdish, Malawian, Malay, Malaysian, Mauritian, Mongolian, Mozambican, Nepali, Nigerian, Paki, Palestinian, Papuan, Senegalese, Sicilian, Singaporean, Slovenian, South African, Syrian, Tanzanian, Texan, Tibetan, Ukrainian, Valencian, Venetian, and Venezuelan news

Leave a Reply