In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass Jagdschutzberechtigte auf einen wildernden Hund schießen dürfen, wenn dieser einem Wild nachstellt oder gefährdet. Auch wenn der Hund das Reh nicht erwischt, kann es trotzdem an Erschöpfung sterben, weil Rehe keine Langstreckenläufer sind. Ein aufgehetztes Reh kann sich bei der Flucht auch verletzen, wenn es beispielsweise in einen Zaun oder vor ein Auto läuft.