Zwangsmaßnahmen, nächtliche Zellenkontrollen im Stundentakt, Schlafentzug, Hofgang für 60 Minuten pro Tag nur in Handschellen oder gar Fußfesseln, der Versuch, Patienten mit Psychopharmaka ruhigzustellen – die Schilderungen im Fall Mollath über die Bedingungen in der “Geschlossenen” muten wie ein Horrorszenario an.
Nein, nach einem erholsamen Klinikaufenthalt klingt dies nicht. Mithin: In der forensischen Psychiatrie werden psychisch kranke sowie alkohol- und drogenabhängige Straftäter behandelt. Vergewaltiger, Kinderschänder, Mörder, Brandstifter, Räuber. Keine kleinen Ganoven. Straftäter, die aufgrund ihrer Störung als schuldunfähig oder vermindert schuldfähig, gleichwohl aber als gefährlich gelten und deshalb in den Maßregelvollzug eingewiesen werden. Zur Therapie. In Bayern, in Hessen wie in Brandenburg.
“Auch wir haben natürlich über diesen Fall diskutiert”, sagt Manuela Stroske, Chefärztin der Klinik für forensische Psychiatrie am Eberswalder Martin-Gropius-Krankenhaus. Sie sei selbst schon im Maßregelvollzug Bayreuth am dortigen Bezirkskrankenhaus gewesen, habe die Einrichtung besucht. Mit Urteilen und Einschätzungen in der bayerischen Causa will sich Stroske dennoch zurückhalten.
Aus Erfahrung weiß sie aber: Zwischen den deutschen Kliniken gibt es Unterschiede. Große Unterschiede. Mancherorts gibt es beispielsweise einen “Einschluss” (nachts werden die Zimmer abgesperrt), andernorts nicht. In einigen Einrichtungen arbeitet Wachpersonal auf den Stationen, in anderen ausschließlich medizinisch-therapeutisches und sozialpädagogisches Fachpersonal.
Diese Unterschiede, so erklärt Manuela Stroske, haben ihren Ursprung vor allem im Rechtssystem. Grundlage für die Behandlung der Patienten in der forensischen Psychiatrie seien entsprechende, durchaus unterschiedliche Landesgesetze. “Bei uns in Brandenburg trägt es den Titel Psychisch-Kranken-Gesetz, kurz BbgPsychKG genannt.” In Hessen etwa regelt das “Maßregelvollzugsgesetz” und in Bayern das “Unterbringungsgesetz” diese Fragen.
In Eberswalde sitzen derzeit 138 Patienten ein: darunter 89 psychisch kranke Delinquenten und 48 Suchtkranke. Bei Alkohol- oder Drogenabhängigen, so Stroske, sei der Aufenthalt in der Regel auf zwei Jahre begrenzt. Bei psychisch Kranken gebe es kein zeitliches Limit. Aktuell liege die durchschnittliche “Verweildauer” dort – bei erfolgreicher Resozialisierung – bei gut vier Jahren. “Unser Bestreben ist es, die Patienten für die Therapie zu motivieren. Die Patienten sollen aktiv an der Behandlung mitwirken”, so Stroske. Was in den allermeisten Fällen auch gelinge. Zeige sich hingegen ein Patient im Rahmen der Suchtbehandlung als absolut “therapieunwillig”, ginge es zurück ins Gefängnis, in die JVA.
Gleichwohl könne es – aufgrund des Störungsbildes (beispielsweise bei einer Schizophrenie) – zu kritischen Situationen kommen, in denen die Insassen “auch gegen ihren Willen” behandelt werden. “Nach dem Brandenburger PsychKG sind besondere Sicherungsmaßnahmen möglich. Allerdings unter sehr strengen Auflagen”, sagt die Chefärztin. Zu diesen besonderen Sicherungsmaßnahmen gehören körperliche Durchsuchung, Fixieren oder Ruhigstellen durch Medikamente. “Diese Maßnahmen dürfen nur bei akuter und erheblicher Gefahr angewendet werden. Etwa wenn Suizidgefahr besteht.”
Derlei Maßnahmen seien stets befristet, werden unverzüglich dem rechtlichen Vertreter, dem Gericht sowie der Staatsanwaltschaft gemeldet. Und sie werden ärztlich überwacht sowie genau dokumentiert. “Da darf es keinen Graubereich geben”, sagt Stroske. Für solche Ausnahmezustände stehen in der Klinik unter anderem Krisenräume zur Verfügung.
Ansonsten seien die Patienten in Ein- oder Zwei-Bett-Zimmern untergebracht. Die Insassen, fügt Oberarzt Thomas Loos hinzu, seien im Übrigen nicht “entmündigt” oder ihrer Grundrechte beraubt. Die wenigsten Patienten hätten einen Betreuer. Die Rechte seien genau im Gesetz definiert. Demnach haben die Patienten unter anderem ein Besuchsrecht, das Recht auf Schriftwechsel oder auf Telefongespräche. “Und ihnen ist täglich mindestens eine Stunde Hofgang zu gewähren.” Mehr als die Hälfte aller Eberswalder Insassen genießen im Übrigen sogenannte Lockerungsmaßnahmen – etwa Ausgang oder Urlaub.
Zudem gehört eine Schule zum Maßregelvollzug im “Gropius”. Delinquenten können dort den Abschluss der 9. und ab kommendem Jahr erstmals auch der 10. Klasse nachholen, ergänzt Stroske. Fußfesseln im gesicherten Bereich, nächtlichen Einschluss oder Schlafentzug gebe es an ihrer Klinik nicht. “Wenn die Patienten merken, dass die Therapie funktioniert, dann sind sie auch motiviert”, beschreibt die Chefärztin ihren Ansatz. Wobei Therapie keineswegs nur die Gabe von Medikamenten bedeutet. “Das ist nur ein möglicher Behandlungsbaustein.” Mindestens genauso wichtig seien die Psychotherapie sowie Spezialtherapien, wie Sport oder Kunst.
Die Eberswalder Klinik war im Mai 2004 in einem Neubau eröffnet worden. Seither, so heißt es, habe es keinen Fluchtversuch aus dem gesicherten Bereich gegeben, lediglich “Entweichungen” draußen, etwa bei Lockerungen oder beim Arzt-Besuch. Die Zahl der Deliktrückfälle im Rahmen der Nachsorge wird mit zwei aus 31 Fällen angegeben. Allerdings seien der Zeitraum und die Fallzahlen für verlässliche Statistiken noch zu gering, so der Hinweis.
n Gustl Mollath war 2006 wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung vor dem Landgericht Nürnberg angeklagt worden. Ermittlungen und Anklage beruhten auf einer Anzeige von Petra Mollath, Gustl Mollaths damaliger Frau. Das Gericht sah die Vorwürfe als erwiesen an, sprach Mollath aber frei, da er nach § 20 StGB schuldunfähig sei. Gleichzeitig befand Justitia, Mollath sei für”die Allgemeinheit gefährlich”, ordnete die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
n Grundlage des Urteils war ein psychiatrisches Gutachten, das Mollath eine psychische Erkrankung bescheinigte. In dem Gutachten heißt es: “… die Handlungen des Angeklagten sind von der Erkrankung an einer wahnhaft psychischen Störung geprägt”.
n Mollath wurde daraufhin in den Maßregelvollzug eingewiesen. 2009 wechselte er von Straubing in das Bezirkskrankenhaus Bayreuth, in dem er noch heute “einsitzt”.
n Seither kämpft Mollath um die Wiederaufnahme des Verfahrens. Die Hintergründe des Falls liegen Medienberichten zufolge in den Geschäftspraktiken einer großen Bank.