Staatskanzlei legt Gehälter offen

Der Bayerische Landtag in München – fünf Minister und Staatssekretäre sind in die Verwandtenaffäre verwickelt. Foto: dpa

Der Bayerische Landtag in München – fünf Minister und Staatssekretäre sind in die Verwandtenaffäre verwickelt. Foto: dpa

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München. Die in die Verwandtenaffäre verwickelten fünf bayerischen Minister und Staatssekretäre haben ihren Frauen und sonstigen nahen Verwandten für die Mithilfe im Büro insgesamt mehr als 1,3 Millionen Euro aus Steuergeldern gezahlt. Das geht aus der Antwort der Staatskanzlei an die Fragen der SPD zur Verwandtenaffäre hervor. Spitzenreiter war Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) mit einer Bruttosumme von über 600 000 Euro, die er seiner Frau von 1997 bis Anfang 2013 zahlte. Die Sozialdemokraten veröffentlichten das Papier am Mittwochabend.

Verfassungsgerichtshof ordnete Veröffentlichung an

Verboten war die Beschäftigung von Ehefrauen, Schwestern und Nichten nicht, weil die Beschäftigung von Familienmitgliedern noch bis 2013 erlaubt war. Die Staatsregierung hatte die Antworten auf die Fragen aber so lange verweigert, bis der Bayerische Verfassungsgerichtshof das vor wenigen Wochen auf eine Klage der SPD hin mit Urteil angeordnet hatte.

Neben Spaenle betraf das Agrarminister Helmut Brunner (seit 1999 knapp 290 000 Euro an Frau, Tochter und Nichte), Innenstaatssekretär Gerhard Eck (über 200 000 Euro), Finanzstaatssekretär Franz Pschierer (gut 136 000 Euro) und Kultusstaatssekretär Bernd Sibler (über 90 000 Euro).

Eigentlich galt die Affäre bereits als überstanden, offen war zunächst, wie die Opposition reagieren würde. Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hatte im vergangenen Jahr angeordnet, dass die beteiligten CSU-Politiker für die Zeit ihrer Zugehörigkeit zum Kabinett – also seit Herbst 2008 – die Gelder zurückzahlen sollten. Seehofers Befehl traf nicht überall in der CSU und auch nicht bei allen Betroffenen auf Verständnis, weil die beteiligten Minister und Staatssekretäre kein Gesetz gebrochen hatten.

Netto- statt Bruttogehälter zurückgezahlt

Nach den Worten von SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher sollte Rückzahlung bedeuten, dass die Bruttogehälter zurückgezahlt werden – also einschließlich der Sozialbeiträge. Wie aus dem neunseitigen Schreiben der Staatskanzlei hervorgeht, überwiesen die Beteiligten aber die Nettogehälter zurück.

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