14.01.14, 06:00
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München. Beruflich war 2013 für Uli Hoeneß, 62, ein Glanzjahr. Sein FC Bayern räumte sportlich alles ab: Pokal, Meisterschaft, Champions League und Weltpokal. Doch für den Privatmann lief es alles andere als erfreulich. “Privat ist es für mich und meine Familie das schwierigste Jahr in unserem Leben”, sagt Hoeneß, der wegen Steuerhinterziehung angeklagt ist.
Das neue Jahr beginnt für den Präsidenten den FC Bayern nicht viel besser. Laut “Bild” muss sich Hoeneß wegen angeblicher Steuerhinterziehung in sieben Fällen verantworten. Andere Fälle, in denen er Steuern hinterzogen habe, seien dagegen verjährt.
Am 10. März soll der Prozess vor dem Landgericht München beginnen. Der Bayer soll über ein heimliches Konto in der Schweiz insgesamt 3,2 Millionen Euro an Steuern hinterzogen haben. Bereits ab einer Million Euro sollen nach einem Grundsatzentscheid des Bundesgerichtshofs Gefängnisstrafen verhängt werden, sofern keine Selbstanzeige vorliegt. Eine misslungene Selbstanzeige kann eine Strafe lindern. Ist die Selbstanzeige voll wirksam, geht der Steuerbetrüger straffrei aus.
Hoeneß hatte eine Selbstanzeige Anfang 2013 eingereicht. Die Staatsanwaltschaft betrachtet diese aber als unwirksam und klagte Hoeneß deshalb an. Bei einer Verurteilung droht ihm eine Haftstrafe. Die einzelnen sieben Straftaten könnten alle zur Bewährung ausgesetzt werden. Bei der möglichen Verurteilung wird aus den sieben Einzelfällen eine Gesamtstrafe gebildet. “Für die Frage, ob Bewährung oder nicht, ist nicht nur wichtig, wie sich die insgesamt aufgelaufene Steuerschuld auf die einzelnen Jahre verteilt”, sagt Steuerstrafrechtlerin Christine Varga. “Bei der Gesamtwürdigung durch den Richter kann auch eine Rolle spielen, ob der Beschuldigte ansonsten eine weiße Weste hat und ob er seine Steuerschuld inklusive Strafzinsen zwischenzeitlich bereits beglichen hat.” Hoeneß hat bereits eine Abschlagszahlung ans Finanzamt überwiesen. Sein Anwalt Hanns Feigen setzt auf Freispruch.