Seehofers Drohung: "Eine bayerische Klage hätte keine Chance" – n


Politik


Eigentlich Parteifreunde, aber zurzeit eher wenig harmonisch: Kanzlerin Merkel und CSU-Chef Seehofer.

Eigentlich Parteifreunde, aber zurzeit eher wenig harmonisch: Kanzlerin Merkel und CSU-Chef Seehofer.(Foto: dpa)

Die bayerische Landesregierung hat angekündigt, wegen der Flüchtlingskrise notfalls in Karlsruhe gegen den Bund zu klagen. Außerdem will Ministerpräsident Zuwanderer schon an der Grenze abweisen. Der Staatsrechtler Ulrich Battis erklärt die rechtliche Lage.

n-tv.de: Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer droht dem Bund mit einer Verfassungsklage. Wenn dieser den Zuzug der Flüchtlinge nicht begrenze, sei die eigenstaatliche Handlungsfähigkeit der Länder gefährdet. Welche Aussichten hätte eine solche Klage?

Ulrich Battis: Neulich hat Seehofer so etwas gesagt wie: “Wir sind nicht irgendein Bundesland, wir sind der Freistaat Bayern.” Dabei ist Bayern ein Bundesland wie jedes andere auch. Es gibt keine bayerischen Sonderrechte. Erst wenn sich Worst-Case-Szenarien verwirklichen sollten, könnte man sagen, dass die Handlungsfähigkeit der Länder im Bereich Polizei, Unterbringung und Soziales gefährdet sein könnten.

Welche Pflichten hat der Bund?

Der Bund ist nicht nur für die Sicherung der Binnengrenzen zuständig, als Mitglied der Europäischen Union trägt er auch die Verantwortung für die EU-Außengrenzen. Deshalb muss er für Regelungen sorgen, die ein ungezügeltes Weiteranschwellen des Flüchtlingszustroms verhindern.

Eine bayerische Klage hätte also keine Chancen auf Erfolg?

Nein, im Moment nicht.

Seehofer hat sich auch die Möglichkeit offen gehalten, Flüchtlinge künftig an der deutsch-österreichischen Grenze abzuweisen. Was für rechtliche Möglichkeiten hat er dabei?

Der Bund ist zuständig für die Grenzsicherung, nicht der Freistaat Bayern. Seehofer spricht von “Notwehr”, das ist in diesem Zusammenhang völlig verfehlt. Es geht um Kompetenzverteilung. Wenn der Bund seine Pflichten verletzt, kann man ihn zur Rechenschaft ziehen, aber im Moment sieht es danach nicht aus.

Könnte Seehofer dann 1000 bayerische Polizisten an die bayerisch-österreichische Grenze schicken, um dort abzusichern?

Nein, das darf er nicht. Dazu fehlt die Kompetenz. Wenn Seehofer es trotzdem machen sollte, wäre dies ein Verstoß gegen den Grundsatz der Bundestreue.

Mit Ulrich Battis sprach Christian Rothenberg

Quelle: n-tv.de

Open all references in tabs: [1 – 10]

This entry was posted in DE and tagged by News4Me. Bookmark the permalink.

About News4Me

Globe-informer on Argentinian, Bahraini, Bavarian, Bosnian, Briton, Cantonese, Catalan, Chilean, Congolese, Croat, Ethiopian, Finnish, Flemish, German, Hungarian, Icelandic, Indian, Irish, Israeli, Jordanian, Javanese, Kiwi, Kurd, Kurdish, Malawian, Malay, Malaysian, Mauritian, Mongolian, Mozambican, Nepali, Nigerian, Paki, Palestinian, Papuan, Senegalese, Sicilian, Singaporean, Slovenian, South African, Syrian, Tanzanian, Texan, Tibetan, Ukrainian, Valencian, Venetian, and Venezuelan news

Leave a Reply