Schärfere Vorschriften für Landtagsabgeordnete in Bayern

Verhaltensregeln treten bis zur Sommerpause in zwei Schritten in Kraft

vor 45 Minuten


München 


Der Bayerische Landtag zieht die Konsequenzen aus der Gehaltsaffäre: Ab 1. Juni soll ein Beschäftigungsverbot für Verwandte gelten. Mit Beginn der neuen Wahlperiode ab 1. Oktober soll das Landtagsamt und nicht mehr die Abgeordneten selbst die Arbeitsverträge der Mitarbeiter verwalten.

Foto: Sven Hoppe/Archiv (dpa)

Der Landtag wird die geplante Verschärfung der Verhaltensregeln für seine Abgeordneten in zwei Schritten bis zur Sommerpause vollziehen. Am kommenden Donnerstag soll zunächst das Beschäftigungsverbot für Verwandte verabschiedet werden, das dann ab 1. Juni gelten würde. CSU und FDP wollen die Änderung des Abgeordnetengesetzes möglichst gemeinsam mit der Opposition verabschieden, wie FDP-Fraktionschef Thomas Hacker nach der Sitzung des Koalitionsausschusses am Freitag in München berichtete.

Künftig sollen auch nicht mehr die Abgeordneten die Arbeitsverträge mit ihren Mitarbeitern selbst verwalten, sondern das Landtagsamt. Dieser Teil der Neuregelung soll dann mit Beginn der neuen Wahlperiode ab 1. Oktober gelten. Vorbild ist das Modell des Bundestags. Noch nicht in der kommenden Woche verabschiedet werden die schärferen Vorschriften für die Veröffentlichung von Nebeneinkünften. Im Gespräch sind der 4. oder der 12. Juni, wie CSU-Fraktionschefin Christa Stewens sagte. „Ich würde den 4. Juni begrüßen.“ Vorbild ist auch hier der Bundestag.

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In Berlin müssen die Abgeordneten ihre Nebeneinkünfte ab Herbst in zehn Stufen bis zu einer Obergrenze von 250 000 Euro veröffentlichen – einschließlich der Beteiligung an Kapitalgesellschaften. Im Landtag ist die Frage, ob auch dieser Punkt eins zu eins übernommen wird. „Ich bin für größtmögliche Transparenz“, betonte Stewens. CSU und FDP wollten die Vorlage möglichst gemeinsam mit der Opposition einbringen, sagte Stewens. „Deshalb sollen nun noch einmal die Parlamentarischen Geschäftsführer beraten.“ 

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