Die Staatsregierung reagiert damit auf ein Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes zugunsten der SPD-Landtagsfraktion. Diese hatte detaillierte Auskünfte auch über die Zahlungen und Arbeitsverhältnisse in den Landtagsbüros der Staatsminister verlangt. Konkrete Zahlen, wie viel Geld genau an Verwandte gezahlt wurde, wollte die Staatsregierung zunächst nicht veröffentlichen. Bei den fünf betroffenen Kabinettsmitgliedern, handelt es sich um Kultusminister Ludwig Spaenle, Agrarminister Helmut Brunner sowie die drei Staatssekretäre Gerhard Eck, Franz Pschierer und Bernd Sibler, alle Mitglieder der CSU.
Staatsminister zahlten Verwandten-Gehälter zurück – nur wie viel?
Als 2013 die Beschäftigungsaffäre im bayerischen Landtag aufgedeckt wurde, bemühte sich Ministerpräsident Horst Seehofer um Schadensbegrenzung: Dutzende Parlamentarier hatten jahrelang von einer Altfallregelung im Abgeordnetenrecht Gebrauch gemacht und Ehefrauen, Kinder oder andere nahe Verwandte als Mitarbeiter beschäftigt. Die Kosten dafür trug der Landtag und damit auch der bayerische Steuerzahler. Immer wieder betonte Seehofer, dass das Handeln der Betroffenen Politiker legal gewesen sei. Trotzdem forderte er sie auf, die Verwandtengehälter zurück zu zahlen oder für soziale Zwecke zu spenden.
Auskunft noch in dieser Woche
Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes erklärte Staatsministerin Christine Haderthauer, die Entscheidung “umgehend umsetzen” zu wollen. Auch Ministerpräsident Horst Seehofer sagte: “Das Urteil war eindeutig, und es ist auch uneingeschränkt zu respektieren und jetzt zügig umzusetzen.” Nach BR-Informationen will die Staatskanzlei noch in dieser Woche alle Zahlen auf den Tisch legen.
SPD nennt Zahlen
Die Landtags SPD erwartet, dass Kabinettsmitglieder, die Verwandte Beschäftigt haben, die Summen inklusive der Sozialabgaben zurückzahlen. Bei einer Pressekonferenz sagte Fraktionschef Markus Rinderspacher „Ich finde das gehört dazu“. Laut SPD eigenen Berechnungen hätten die fünf Kabinettsmitglieder in den Jahren 2008 bis 2013 rund 230.000 Euro an ihre Verwandten gezahlt. Rinderspacher kündigte außerdem an, gerichtlich gegen die von der Regierung geplanten Volksbefragungen vorzugehen, weil die bisherige Regelung die Opposition benachteilige. Sollte der Gesetzentwurf so beschlossen werden, “werden wir Verfassungsklage einreichen”, so Rinderspacher.