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- Es war das folgenschwerste Brandunglück seit fast 30 Jahren in Bayern: Sechs Männer starben am 23. Mai 2015 bei dem Großbrand in einem Gästehaus in Schneizlreuth.
- Von diesem Montag an steht der Chef einer Eventagentur vor Gericht.
- Die Staatsanwaltschaft wirft dem 47-Jährigen fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor.
Angeklagter entschuldigt sich bei Hinterbliebenen
Es sollte alles so einfach wie möglich sein, alles ohne Luxus, wie in einer Almhütte. So beschreibt der 47-jährige Outdoor-Veranstalter zum Prozessauftakt am Montag vor dem Landgericht Traunstein seine Vision für eine Veranstaltungsbasis, die er von 1994 an im oberbayerischen Schneizlreuth aufgebaut hat. Im vergangenen Mai kamen bei einem Brand in dem denkmalgeschützten Bauernhof sechs Männer ums Leben, 20 weitere Menschen wurden zum Teil schwer verletzt, als sie sich durch Sprünge vom Balkon in Sicherheit brachten.
“Ich hätte dort niemanden übernachten lassen dürfen”, sagte der Angeklagte vor dem Landgericht Traunstein. Er entschuldigte sich bei den Hinterbliebenen der Toten sowie bei den Verletzten und bat sie, “die Entschuldigung auch anzunehmen”.
Um die Brandschutz-Vorschriften und Baugenehmigungen hatte sich der 47-Jährige nicht gekümmert, die Todesopfer erstickten am Rauch in einem Matratzenlager unter dem Dach, von wo es mangels eines zweiten Fluchtwegs kein Entkommen gab. Das Feuer war im Stockwerk darunter ausgebrochen und verwandelte sich nach Angaben des ermittelnden Kriminalbeamten binnen Minuten in ein Inferno.
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Der Geschäftsführer der auf Firmen-Events spezialisierten Agentur brachte im sogenannten Pfarrerbauernhof regelmäßig Teilnehmer von Abenteuerurlauben unter. In der Nacht zum 23. Mai 2015 schliefen 54 Frauen und Männer in dem Gebäude, das aus dem Jahr 1541 stammte. 47 Übernachtungsgäste waren Mitarbeiter der Firma Lindner aus dem niederbayerischen Arnstorf, die aus Anlass ihres 50-jährigen Bestehens der Belegschaft Wochenendtrips in die Alpen spendiert hatte.
Spekulationen über die Brandursache
Als Ursache des fürchterlichen Brandes wurde zunächst ein Defekt in der Elektrik des Anwesens vermutet. Die Brandgutachten ergaben aber, dass das Feuer in einem Wäscheschrank im Obergeschoss ausgebrochen war. Für die Verteidiger des 47-jährigen Event-Managers – er sitzt nach wie vor in Untersuchungshaft – steht damit fest, dass die Brandursache kein technischer Defekt war. Vielmehr handle es sich um fahrlässige oder gar vorsätzliche Brandstiftung, sind sich die beiden Rechtsanwälte Frank Starke und Harald Baumgärtl sicher.
Im Prozess soll nun geklärt werden, ob eine Wasserpfeife, die der Sohn des Veranstalters und der Koch dort in der Nacht geraucht haben, an dem Unglück schuld sein könnte. Auch die Rolle der Behörden wird ein Thema sein. Sie haben nach Ansicht des Angeklagten und seiner Verteidiger stets gewusst, dass in dem Anwesen regelmäßig Gäste schliefen, obwohl dafür jede Genehmigung fehlte und vom Veranstalter auch auf Aufforderung des Reichenhaller Landratsamts Ende 2008 hin nicht beantragt wurde. Genau das wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten auch vor.
Als Beleg, dass die Behörden informiert gewesen seien, führt die Verteidigung an, dass der damalige Bürgermeister der Gemeinde mit seiner Firma die Elektroinstallation vorgenommen habe und über den Zweck der Räume und das Matratzenlager im Bilde gewesen sein müssen. Für den Prozess sind sieben Verhandlungstage angesetzt. Es werden zahlreiche Zeugen und Sachverständige gehört. Das Urteil soll Anfang Februar von der 2. Strafkammer verkündet werden.
Mit Material aus den Agenturen