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- Bayerns Polizisten sind verärgert:
- Während andere Bundesländer die komplette Einsatzzeit beim G-7-Gipfel anrechnen, bekommen die bayerischen Beamten keinen Ausgleich für die Bereitschaftszeiten.
- Sowohl die Polizeigewerkschaft als auch eine Münchner Fachanwältin sehen das kritisch.
Innenminister Joachim Herrmann lobte die bayerische Polizei nach dem G-7-Einsatz über den Schellenkönig. Doch außer warmen Worten springt für die Beamten wenig raus: Während andere Bundesländer ihren Polizisten die komplette Einsatzzeit in Garmisch-Partenkirchen gutschreiben, soll in Bayern akkurat nur die reine Dienstzeit angerechnet werden, Bereitschafts- oder Wartezeiten werden nicht honoriert. Die Deutsche Polizeigewerkschaft wettert nun gegen diesen “Gipfel der Ungerechtigkeit” und fordert “eine faire Lösung für alle”.
Der Einsatz beim G-7-Gipfel rund um Schloss Elmau hat den Polizeibeamten Anfang Juni einiges abverlangt. Mehr als 20 000 Frauen und Männer sorgten für den Schutz der mächtigen Sieben, der Garmischer Bürger, der Demonstranten – und für fließenden Verkehr. “Die Kollegen haben enorm viel geleistet”, sagt Jürgen Ascherl, stellvertretender Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). Anschließend, so der Gewerkschafter, sei allgemeines Schulterklopfen über den gelungenen Einsatz angesagt gewesen. Und jetzt würden die bayerischen Beamten im Vergleich zu ihren Kollegen benachteiligt.
Je nach Einsatzgebiet hätten die Polizisten ihre Arbeitszeit protokolliert. “In einigen Bereichen gab es eine elektronische Zeiterfassung, in anderen wurde die Erfassung großzügiger gehandhabt”, sagt Ascherl. Er ist sicher, dass der bayerische Dienstherr bei der Abrechnung sehr entgegenkommend sein werde. Der Bereitschaftsdienst – also wenn der Beamte beispielsweise in seinem Zimmer liegt, schläft und im Ernstfall auf Zuruf in seine Uniform springt – wird allerdings nicht honoriert.
Ein Umstand, den die Münchner Fachanwältin Gabriele Schenk kritisch sieht. “Der Dienstherr hat den Bereitschaftsdienst angeordnet, und Bereitschaftsdienst ist in vollem Umfang Arbeitszeit, und Arbeitszeit muss grundsätzlich bezahlt werden”, sagt die Spezialistin für Beamtenrecht. Allerdings sei die Bezahlung der Beamten Ländersache und zusätzliche Dienste in geringem Umfang müssen Beamte laut Besoldungsgesetz schon leisten. Der “geringe Umfang” definiere sich allerdings in einigen wenigen Überstunden.
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Während Bayern noch rechnet, haben andere Bundesländer das Problem längst gelöst: Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein oder auch Hamburg rechnen 1:1. Das heißt, vom Ausrücken von zu Hause bis zur Wiederkehr aus Garmisch-Partenkirchen waren die Beamten durchgehend im Dienst. Tag und Nacht. Und das wird ihnen auch entsprechend bezahlt.
Gewerkschafter Jürgen Ascherl sieht neben der Ungleichbehandlung noch ein anderes Dilemma: “Wenn Polizisten aus anderen Bundesländern in Bayern arbeiten, wird das bei uns verrechnet und mit den Einsätzen bayerischer Beamter in anderen Bundesländern gegengerechnet.” Da etliche Kollegen aus den anderen Bundesländern nun durchgehend Dienst geschrieben haben, entstehe auch hier ein Nachteil für die Bayern.
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