Die Ost-Bundesländer halten dagegen an der mehr oder weniger bindenden Grundschulempfehlung fest. In Bayern erfordert der Wechsel an die Realschule eine Durchschnittsnote von mindestens 2,66 und an das Gymnasium eine Durchschnittsnote von mindestens 2,33.
Blick in die Zukunft: Die CDU-Fraktion im baden-württembergischen Landtag will die Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung durch Grün-Rot nicht rückgängig machen. Man wolle sie bei einer Regierungsübernahme nach der Landtagswahl 2016 nicht wieder einführen, so Fraktionschef Peter Hauk: „Wir können nicht einerseits Erziehungsrechte für Eltern einfordern und andererseits (…) die Eltern aus der Verantwortung entlassen und ihnen vorschreiben, auf welche Schule sie ihr Kind schicken müssen.“ (hon)