Bayern
MÜNCHEN. Die Auseinandersetzung um den neuen HzV-Vertrag in Bayern beschäftigt weiter die Gerichte: Der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV) hat beim Bayerischen Landessozialgericht Beschwerde gegen die Einstweilige Anordnung des Sozialgerichts München eingelegt.
Dieses hatte Ende Juni festgestellt, die AOK Bayern sei nicht verpflichtet, den Schiedsspruch zum HzV-Vertrag umzusetzen.
Zur Begründung hieß es, im Schiedsspruch sei der EBM-Ziffernkranz nicht festgelegt und es gebe auch keine Einigung der Vertragsparteien dazu. (sto)
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