Nach Sex mit Häftlingen verurteilt

Einem der beiden Gefangenen, zu denen die Psychologin eine Beziehung hatte, verschaffte sie sogar Zellen- und Durchgangsschlüsel der JVA Stadelheim. Foto: dpa

Einem der beiden Gefangenen, zu denen die Psychologin eine Beziehung hatte, verschaffte sie sogar Zellen- und Durchgangsschlüsel der JVA Stadelheim. Foto: dpa

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München. Wegen sexuellen Missbrauchs von Gefangenen und Bestechlichkeit ist eine frühere Anstaltspsychologin am Freitag vom Münchner Amtsgericht zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Die Angeklagte hat 2006 und 2012 intime Beziehungen zu zwei Häftlingen aufgenommen. Beide Männer kamen regelmäßig zur psychologischen Beratung und hatten mit der 50-Jährigen Sex. Strafmildernd wertete das Gericht, dass die Frau wirklich verliebt gewesen sei.

Im ersten Fall hatte die Psychologin laut Urteil die Ausweisung eines damals 33-jährigen Türken in ihrer Stellungnahme vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nicht befürwortet. Diese positive Stellungnahme habe sie „bewusst zur Anbahnung des Geschlechtsverkehrs“ ausgenutzt. Schwerer wog der zweite Fall: Die Angeklagte hatte dem halb so alten Lover gegen Entgelt Mobiltelefone verschafft, „um ihn sich gefügig zu halten“, so das Gericht. Schließlich überließ sie dem Häftling vorübergehend sogar einen Zellen- und einen Durchgangsschlüssel. Der 25-Jährige bastelte aus zerkautem Brotteil Matrizen, ein Mithäftling stellte damit Nachschlüssel her. Nach einem Hinweis an die Anstaltsleitung wurden die Schlüssel in einer Zelle gefunden und unverzüglich alle Schlösser ausgetauscht. Der Mann, der die Schlüssel hergestellt hatte, packte schließlich bei der Staatsanwaltschaft aus.

Verteidiger Alexander Eckstein kündigte Berufung gegen das Urteil an. Er hatte für zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung plädiert. Der Staatsanwalt hatte dreieinhalb Jahre Gefängnis gefordert. (dpa)

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