Erfurt – Die Lufthansa darf ihre Piloten nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht zum Tragen einer Uniformmütze auf Flughäfen verpflichten. Ein Pilot, der sich von der Mützenpflicht nur für Männer diskriminiert fühlte, hatte mit seiner Klage in der letzten Instanz Erfolg. Der Mann kritisierte, dass die blaue Cockpit-Mütze für Pilotinnen nur ein Uniform-Accessoire ist: Sie könnten die Mütze in der Öffentlichkeit tragen, für Männer sei das obligatorisch.