Mit Pfefferspray eingenebelt

Um eine Dosis Pfefferspray geht es in einem Prozess vor dem Würzburger Amtsgericht, in dem eine Frau aus Ochsenfurt angeklagt ist. Beim ersten Gerichtstermin gab sie zu, ihrem Nachbarn eine Ladung aus dem Fläschchen hinterhergeschickt zu haben. Mehr noch. Sie steht zu dem, was sie für eine Notwehrhandlung hält. Anders als die Staatsanwältin, deren Vorschlag zu einem Täter-Opfer-Ausgleich die Frau kategorisch ablehnte.

Dem als gefährliche Körperverletzung angeklagten Vorfall geht eine lange Geschichte voraus. „Wir waren mal kurz befreundet“, schildert die Angeklagte die Beziehung zu ihrem Nachbarn. „Wir haben uns einmal geliebt“, sagt das als Zeuge geladene Opfer. Der Mann hat kein Interesse daran, dass seine frühere Freundin bestraft wird. Immer wieder blickt er während seiner Vernehmung zu ihr hin.

In weniger friedfertiger Stimmung sitzt die Angeklagte vor dem Richter. Sie möchte von ihrem Nachbarn in Ruhe gelassen werden und hat, wie sie betont, die Pfefferspray-Attacke gestartet, um seine nicht enden wollenden Annäherungen abzustellen. Nicht einmal von gerichtlichen Kontaktverboten habe er sich abschrecken lassen. Immer wieder sei er zu ihrem Haus herüber gekommen, habe durchs Fenster geschaut oder an ihrer Satellitenschüssel herumgeschraubt. So auch am Tattag vor rund einem Jahr. Da sei er auch wieder auf ihrem Grundstück zugange gewesen, weshalb sie, wie so oft, die Polizei rief.

Der Mann war schon fast wieder an seiner eigenen Haustür angelangt, als es der Angeklagten „zu blöd“ wurde. Sie trat vor die Tür und betätigte die Sprühflasche. „Ich hatte ihn gewarnt“, sagt die Frau. „Und es war aus ungefähr zehn Metern Entfernung.“ Die Anklage spricht von etwa zwei Metern. Allzu stark beeinträchtigt fühlte sich das Opfer von dem eigentlich zur Abwehr von Tieren gedachten Pfefferspray nicht. „Meine Augen brannten, ich habe sie ausgewaschen“, sagt er. In der Zwischenzeit war auch die Polizei am Ort des Geschehens in Ochsenfurt eingetroffen.

Die Frau, ihr Nachbar und der Polizeibeamte machen zum Ablauf des Geschehens unterschiedliche Angaben. Die Polizei sei gerufen worden, weil sich der Mann angeblich unberechtigt in der Wohnung der Frau aufgehalten habe, erinnert sich der Beamte. Seine Exfreundin habe ihn per SMS gebeten, die Satellitenschüssel abzumontieren, behauptet das Opfer. Das stimme nicht, sagt die Angeklagte.

Eindeutig ist für die Staatsanwältin in jedem Fall, dass der Einsatz des Pfeffersprays keine Notwehrhandlung war. Der Mann sei ja schon im Gehen gewesen. Der gesetzlichen Definition von Notwehr bringt die Frau kein Verständnis entgegen. „Ich habe getan, was ich tun musste“, sagt sie und wünscht nicht, dass das Verfahren gegen sie eingestellt wird. Zur weiteren Aufklärung soll nun eine Nachbarin befragt und die SMS ausfindig gemacht werden, die die Angeklagte ihrem Nachbarn angeblich geschickt hat. Der Prozess wird am 11. September fortgesetzt.

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