Mikrozensus – Der Bürger muss auspacken

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Wie viel wiegen Sie? Rauchen Sie? Auch im Landkreis werden Daten für den Mikrozensus erhoben.


Start der Volkszählung Zensus 2011

Symboldbild: Ausgefüllte Fragebögen zum Zensus 2011 im Thüringer Landesamt für Statistik.


(Foto: dpa)

Wenn es in den nächsten Wochen an der Haustür klingelt, dann könnte ein Interviewer des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung Einlass fordern, um Fragen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung zu stellen. Seit Januar wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet – und somit auch im Landkreis Dachau – wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung, durchgeführt. Nach Mitteilung des Amtes werden dabei im Laufe des Jahres etwa 60 000 bayerische Haushalte befragt. 2013 erheben die Interviewer auch Angaben zur Gesundheit, sprich zu Körpergröße und Gewicht sowie zu den Rauchgewohnheiten.

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Der Mikrozensus ist eine statistische Erhebung, bei der im Gegensatz zur Volkszählung nur nach bestimmten Zufallskriterien ausgewählte Haushalte beteiligt sind. Deren Anzahl wird so gewählt, dass die Repräsentativität der Ergebnisse statistisch gesichert ist. Wie das Amt mitteilt, sind die gewonnenen Informationen Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung. Um jedoch die gewonnenen Ergebnisse auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, sei es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht, und zwar für vier aufeinander folgende Jahre. Datenschutz und Geheimhaltung seien, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet.

Die Interviewerinnen und Interviewer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen, legitimieren sich mit einem Ausweis des Landesamts und sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an der Befragung per Interview teilzunehmen, hat jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden.

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