Nachrichten Bayern,
14. Oktober 2015, 7.01 Uhr
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Foto: Jürgen Grüneisl, pixelio.de
Der Dom in Regensburg
Trotz Bedenken setzen nun auch die Bistümer Regensburg, Passau und Eichstätt das neue liberalere Arbeitsrecht der katholischen Kirche um. In den anderen deutschen Diözesen waren die Neuerungen bereits zum 1. August in Kraft getreten.
Überzeugt von den Reformen sind die drei Bistümer aber immer noch nicht. “Die Umsetzung erfolgt daher allein deshalb, weil die Bischöfe das Anliegen eines einheitlichen kirchlichen Arbeitsrechtes in Deutschland noch höher bewerten”, teilte ein Sprecher der Diözese Regensburg am Dienstag mit. Es gebe etwa Bedenken im Hinblick auf die praktische Umsetzbarkeit und die Rechtssicherheit.
Eine Mehrheit der deutschen Bischöfe hatte sich im Frühjahr für die Neuerungen ausgesprochen. Scheidung und standesamtliche Heirat sind für Mitarbeiter etwa in katholischen Krankenhäusern, Seniorenheimen, Kindergärten oder Schulen demnach nur noch in Ausnahmefällen ein Kündigungsgrund. Auch eine eingetragene Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare ist nicht mehr automatisch ein Hindernis für einen Job in einer Einrichtung unter kirchlicher Trägerschaft.
Die drei Bischöfe Rudolf Voderholzer aus Regensburg, Gregor Maria Hanke aus Eichstätt und Stefan Oster aus Passau wollen sich nun dafür einsetzen, dass zusammen mit der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) ein “grundlegender Reformprozess” für ein erneuertes Arbeitsrecht in Gang gesetzt wird. Das Arbeitsrecht solle sich künftig stärker an einzelnen kirchlichen Einrichtungen orientieren, teilten die Bistümer weiter mit. (dpa/lby)
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