Lebende Hühner im Müll: Tierschützer fordern Konsequenzen

Nach den Vorwürfen der Tierquälerei gegen einen bayerischen Auftragsmastbetrieb des Geflügelproduzenten Wiesenhof fordern Tierschützer ein hartes Vorgehen gegen die Hofbesitzer.

“Ein klarer Tatbestand”

“Wir haben die Beweise geliefert und hoffen, dass jetzt endlich hart dagegen vorgegangen wird”, sagte der Vorsitzende des Vereins Soko Tierschutz, Friedrich Mülln, am Donnerstag in München. “Das ist eine klare Straftat, und theoretisch kann man deswegen bis zu drei Jahre in Haft kommen.”Wiesenhof hatte dem Landwirt aus dem Landkreis Altötting am Vortag den Vertrag gekündigt und Strafanzeige gestellt. Der Verein Soko Tierschutz hatte heimlich Filmaufnahmen auf dem Hof gemacht und dabei dokumentiert, wie Hühner getreten, geschlagen und lebendig auf den Müll geworfen wurden. Zwölf lebende Hähnchen habe Mülln in Kadavertonnen gefunden.

“Das war eine völlig unsachgemäß durchgeführte Nottötung. Da gibt es nichts zu relativieren”, sagte der Geschäftsführer des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG), Thomas Janning, am Mittwochabend bei “stern TV”.

Lebende Tiere landen im Müll

Offensichtlich landeten auf dem Hof regelmäßig lebende Tiere im Müll, sagte Friedrich Mülln von der “Soko Tierschutz”. “Wir stellten fest, dass das Wegwerfen auf diesem Hof Methode hat.” Der Umgang mit den Tieren sei unfassbar. “In diesem Ausmaß habe ich so etwas noch nie erlebt”, sagte Mülln. Seit Dezember 2011 hätten die Aktivisten zwölf Hühnchen lebend aus dem Abfallcontainer gerettet. Auf dem Hof lebten etwa 80 000 Tiere.

Strafanzeige schon 1999

Die “Soko” habe schon im Jahr 1999 über den gleichen Hähnchenmastbetrieb wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz berichtet. Auch damals hätten die Tierschützer Strafanzeige gestellt und Wiesenhof habe dem Betreiber gekündigt – später die Zusammenarbeit aber wieder aufgenommen, sagte Mülln. “Wir fordern daher eine harte Strafe nach dem Tierschutzgesetz und ein Tierhalteverbot.” Auf schwere Verstöße gegen das Gesetz stehen bis zu drei Jahre Haft.

Wiesenhof dagegen teilte mit, dass “die vielzähligen internen und externen Kontrollen” in der Vergangenheit keine behördlich festgestellten Verstöße gegen das Tierschutzgesetz ergeben hätten. (dpa)

 

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