Ein halbes Jahr vor Beginn des neuen
Ausbildungsjahres sind in Bayern noch viele Lehrstellen offen. Seit Oktober 2013 haben Firmen den Arbeitsagenturen 81 700 freie Ausbildungsplätze gemeldet, für mehr als die Hälfte haben sie noch keinen geeigneten Bewerber gefunden. Dies geht aus einer Zwischenbilanz der bayerischen Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit vom Montag hervor. Insgesamt schalteten bis Ende März mehr als 64 000 junge Leute Arbeitsagenturen bei ihrer Lehrstellensuche ein – 34 000 suchen noch immer einen passenden Ausbildungsplatz. Derzeit kommen auf 100 Bewerber 127 Lehrstellen.
Kommunalwahl in Geiselhöring möglicherweise manipuliert
Wegen des Vorwurfs der Manipulation bei Briefwahlunterlagen von Erntehelfern überprüft die Staatsanwaltschaft die Kommunalwahlen im niederbayerischen Geiselhöring. Mithilfe eines Gutachtens wolle man die Echtheit mehrerer Hundert Unterschriften kontrollieren. Das Landratsamt Straubing-Bogen hatte die Ermittlungen angeschoben. In dem Briefwahlbezirk eines Spargel-Großbauern hatte die CSU ungewöhnlich viele Stimmen bekommen und anschließend die Bürgermeisterwahl mit 53,8 Prozent gewonnen.
Gefängnisstrafe nach tödlichem Schlag vor Diskothek
Für den tödlichen Schlag ins Gesicht seines Opfers muss ein 25 Jahre alter Mann drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Das Traunsteiner Landgericht verurteilte den Schläger am Montag wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe gefordert, die Staatsanwaltschaft auf fünf Jahre Haft plädiert. Der Täter hatte gestanden, dem 21-Jährigen vor einer Diskothek in Rosenheim einen Hieb verpasst zu haben. Als Motiv gab er an, der junge Mann habe ihm den Stinkefinger gezeigt. Dadurch habe er sich provoziert gefühlt.
Gericht: Langwierig Verletzte dürfen Fitnessvertrag kündigen
Wenn eine sportliche Betätigung auf Dauer ausgeschlossen ist, darf der Vertrag mit einem Fitnessstudio beendet werden. Das hat das Amtsgericht München in einem am Montag bekanntgegebenen Urteil entschieden. Im konkreten Fall konnte eine Münchenerin nach einem Fahrradunfall nicht mehr trainieren. Das Studio verweigerte die Kündigung des zweijährigen Vertrags mit dem Hinweis auf Sauna- und Wellnessangebote. Ein Fitnessstudio diene aber vorrangig der körperlichen Ertüchtigung – Wellnessangebote seien lediglich Nebenleistungen, erklärte das Gericht zur Begründung.