Im Sommer des vergangenen Jahres hatten die Justizminister der Bundesländer entschieden, die unkommentierte Verbreitung von “Mein Kampf” solle auch nach dem Auslaufen der Urheberschutzfrist in Deutschland verboten bleiben. Ein Sondergesetz soll es zwar nicht geben, die geltende Rechtslage aber, etwa der Straftatbestand der Volksverhetzung, reiche aus, um den Nachdruck zu verhindern.