Hoeneß ist bald wieder ein freier Mann

Strafvollzug

Nach eineinhalb Jahren Gefängnis kann Hoeneß auf Freiheit hoffen. Der Antrag auf vorzeitige Entlassung liegt längst vor.

Der ehemalige Präsident des Fußball-Bundesligisten FC Bayern München, Uli Hoeneß, kann im März 2016 auf vorzeitige Entlassung hoffen. Foto: dpa

München.Uli Hoeneß kann die Tage zählen. Wenn alles gut geht, wird er Anfang März 2016 ein freier Mann sein. Der Antrag auf vorzeitige Haftentlassung wird bald geprüft. 21 Monate Gefängnis, von denen der Ex-Boss des deutschen Fußball-Rekordmeisters FC Bayern sieben vollständig hinter Gittern verbrachte, sind dann zu Ende.

Am 2. Juni 2014 hatte Hoeneß die Haft in der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech angetreten. Er war am 13. März 2014 wegen Hinterziehung von 28,5 Millionen Euro Steuern zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Mit Spannung wird erwartet, ob Hoeneß nach der Entlassung aus dem Gefängnis bei den Bayern wieder ganz vorne mitmischt oder es bei der Mitarbeit in der Jugendabteilung bleibt.

Das Laptop war tabu

Die ersten Monate im geschlossenen Vollzug dürften hart gewesen sein für den seit jungen Jahren im Rampenlicht stehenden Fußballmanager. Wecken um 5.50 Uhr, Arbeitsbeginn 7.00 Uhr, „Generaleinschluss“ um 19.00 Uhr – so sieht der Alltag im Landsberger Gefängnis aus. Auf dem Speiseplan stehen Malzkaffee statt Cappuccino und Schinkennudeln statt Vier-Gänge-Menüs. Handy oder Laptop sind tabu.

Den ersten Ausgang mit Ehefrau Susi und Sohn Florian gab es nach dreieinhalb Monaten. Weihnachten 2014 und den Jahreswechsel verbrachte er hingegen bereits wieder in seinem Haus in Bad Wiessee am Tegernsee – Urlaub von der Haft. Seit dem 2. Januar 2015 ist Hoeneß Freigänger. Er verbringt den Tag in München auf dem Vereinsgelände des FC Bayern an der Säbener Straße, wo er in der Jugendabteilung arbeitet, und muss nur noch zum Schlafen hinter Gitter – nicht mehr in Landsberg, sondern im Freigängerhaus Rothenfeld nahe dem Starnberger See, wo die Haftbedingungen deutlich freizügiger sind. An den Wochenenden darf er bei der Familie sein.

Die Freiheit naht

Nun naht die vollständige Freiheit. Nach dem Strafgesetzbuch können Häftlinge unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach Verbüßung der halben Strafe entlassen werden. Bedingung ist freilich, dass der Verurteilte Ersttäter ist und die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit des Verurteilten und Entwicklung während des Strafvollzugs ergeben, dass besondere Umstände vorliegen.

Die Hälfte der 42 Monate dauernden Haft von Hoeneß endet am 2. März 2016. Gut möglich, dass der dann 64-Jährige die Außenstelle Rothenfeld an dem Tag mit seinen wenigen Habseligkeiten als freier Mann verlässt. „Darüber entscheidet ein Gericht in richterlicher Unabhängigkeit“, sagt eine Sprecherin des bayerischen Justizministeriums dazu.

  • Vorzeitige Haftentlassung

    Zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, aber womöglich schon nach 21 Monaten ein freier Mann – wie kann das sein? Oft heißt es, der verurteilte Steuersünder Uli Hoeneß genieße einen Promi-Bonus. Doch die vorzeitige Haftentlassung ist im Strafgesetzbuch eindeutig geregelt.

  • Wortlaut im Gesetz

    In Paragraf 57, Absatz 2, steht dort geschrieben
    : „Schon nach Verbüßung der Hälfte einer (…) Freiheitsstrafe (…) kann das Gericht die Vollstreckung des Restes zur Bewährung aussetzen, wenn die verurteilte Person erstmals eine Freiheitsstrafe verbüßt und diese zwei Jahre nicht übersteigt oder die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit der verurteilten Person und ihrer Entwicklung während des Strafvollzugs ergibt, dass besondere Umstände vorliegen … .“

  • Der Fall Hoeneß

    Hoeneß ist Ersttäter und erfüllt damit die wichtigste Voraussetzung für eine vorzeitige Entlassung. Allerdings wurde er zu deutlich mehr als zwei Jahren Haft verurteilt. Entscheidend ist in dem langen Satz aber das Wörtchen „oder“. Hoeneß und seine Anwälte gehen also davon aus, dass die dort beschriebenen besonderen Umstände in seinem Fall zutreffen. Dies muss die zuständige Strafvollstreckungskammer prüfen.

Und danach? Zieht Uli Hoeneß sich ins Privatleben zurück? Oder greift er noch mal nach Spitzenämtern beim FC Bayern, dessen Vereinspräsident und Aufsichtsratsvorsitzender er bis zu seiner Verurteilung in Personalunion war? „Das weiß ich nicht“, sagte Vorstandschef Karl-Heinz Rummenigge kürzlich nach der Jahreshauptversammlung des Bundesliga-Herbstmeisters.

Hoeneß war bei dem Vereinstreffen im Audi Dome nicht anwesend, aber doch Gesprächsthema. „Ich glaube, Uli hat selbst noch gar keine Entscheidung gefällt“, sagte Rummenigge, der mit Hoeneß befreundet ist. „Die Zeit wird zeigen, was er vorhat.“

Zukunft ist unklar

Zuvor hatte ein Vereinsmitglied den Wunsch geäußert, dass der langjährige Macher nach der Haft wieder an die Spitze des Vereins zurückkehren solle. Dafür gab es reichlich Beifall. „Ich finde es gut, dass man einem Mann wie Uli Hoeneß diese Zuneigung gibt“, merkte Rummenigge an. Aktuell führt Karl Hopfner (63) den Verein. Der langjährige Weggefährte hatte anfangs stets betont, nicht gegen Hoeneß anzutreten, sollte sein Vorgänger im Präsidentenamt auch sein Nachfolger werden wollen. Hoeneß selbst hat sich bislang nicht zu seinen Plänen geäußert, Interviews gibt er nicht.

Ende 2016 stehen Präsidiumswahlen beim FC Bayern an. Nicht nur die Führungsriege, auch viele Fans fragen sich, ob Hoeneß dann seinen berühmt gewordenen Ausruf „Das war’s noch nicht“ bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung vor Antritt seiner Haftstrafe wahr macht und beim Rekordmeister wieder ganz vorne mitmischt.

Wie sehr Hoeneß die Bayern-Familie am Herzen liegt, bewies er Anfang Dezember bei der Weihnachtsfeier im Münchner Spiegelzelt von Starkoch Alfons Schuhbeck. Mit Ehefrau Susi saß er inmitten von Vereinsspitze, Spielern und Trainerstab. Bei Gambas, Entenbrust und Lebkucheneis entbot Rummenigge Hoeneß einen „besonderen Gruß“. Teilnehmer der Feier wollen beobachtet haben, dass „der Uli“ den Abend sehr genoss. (dpa)

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