Die Staatsanwaltschaft München II hat die Ermittlungen in dem Verfahren gegen Uli Hoeneß abgeschlossen und Anklage zur 5. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) des Landgerichts München II erhoben. Die Anklage, in der dem 61-jährigen Präsidenten des FC Bayern München Steuerhinterziehung zur Last gelegt wird, wurde laut Staatsanwaltschaft inzwischen zugestellt.
Warten bis September
Was bedeutet das? Die 5. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) des Landgerichts München II hat nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Angesichts des Umfangs der Ermittlungsakten sowie der Tatsache, dass der Verteidigung zunächst eine Äußerungsfrist von einem Monat zugebilligt wurde, ist mit einer Entscheidung des Gerichts über die Eröffnung voraussichtlich nicht vor Ende September 2013 zu rechnen. Laut Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft können vor der Entscheidung des Gerichts über die Eröffnung keine weiteren Einzelheiten zum Anklagevorwurf mitgeteilt werden, zumal in Steuerstrafverfahren besondere Geheimhaltungspflichten gelten.
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