Grüne kritisieren Seehofers Windradbremse

Die Landtags-Grünen halten die von der CSU-Staatsregierung angestrebte Festschreibung größerer Abstände von neuen Windrädern von der Wohnbebauung für rechtswidrig. „Diese sogenannte 10-H-Regelung bietet viele politische Angriffspunkte“, sagte Grünen-Fraktionschef Ludwig Hartmann: „Sie ist aber auch rechtlich angreifbar.“

Kaum entsprechende Flächen frei

Ein von der Grünen-Fraktion beauftragtes Rechtsgutachten des Verwaltungsrechtsprofessors Martin Maslaton kommt jedenfalls zu dem Schluss, dass sowohl die 10-H-Regelung selbst als auch die von der Staatsregierung gewählte Stichtagsregelung geltendem Recht widersprechen könnten. „Ich halte das für rechtlich sehr stark angreifbar“, sagte Maslaton in München. Falls die geplante Abstandsfestsetzung auf die zehnfache Höhe des Windrads dazu führe, dass der Bau neuer Windräder fast unmöglich ist, sei dies eine Aushöhlung der bundesrechtlichen Vorgabe, der Windkraft im sogenannten Außenbereich „substanziellen Raum“ zu geben, argumentiert der Jurist.

Die Grünen gehen davon aus, dass bei zehnfachem Abstand nur noch rund 0,05 Prozent der Landesfläche für Windräder grundsätzlich infrage kommen. „In Mittelfranken gäbe es zum Beispiel nur noch einen Standort – und der liegt mitten im Brombachsee“, sagte der Grünen-Energieexperte Martin Stümpfig.

Eine solche „faktische Verhinderungsplanung“ sei aber aufgrund der bundesrechtlichen „Privilegierung“ von Windrädern unzulässig, so Maslaton: „Unter zwei Prozent geeigneter Fläche fängt jedes Verwaltungsgericht zu grübeln an.“ Auch das etwa von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bemühte Argument, durch die geplanten Ausnahmen von der Abstandsregel bei „Einigkeit vor Ort“ werde die kommunale Planungshoheit gestärkt, weist der Jurist zurück: Auch bisher habe die Kommune über einen „Steuerungsvorbehalt“ ein Mitspracherecht bei der Standortwahl. Was den Einfluss der Kommunen betreffe, sei das geplante Gesetz deshalb „faktisch sinnlos“.

Stichtag ebenfalls angreifbar

Auch der genannte Stichtag, der 4. Februar 2014, sei „sicherlich angreifbar“, glaubt Maslaton. Laut Kabinettsbeschluss sollen alle bis zu diesem Datum vollständig eingereichten Anträge für Windräder nach dem alten Recht behandelt werden. Für alle späteren Anträge soll dagegen die 10-H-Regel gelten, obwohl das Gesetz noch gar nicht verabschiedet ist. Eine solche Rückwirkung sei aber nur zulässig, wenn damit eine Antragsflut vor der Neuregelung verhindert werden solle. Bei Planungszeiten für Windrädern von bis zu vier Jahren sei dies aber nicht zu erwarten gewesen.

Am vergangenen Dienstag hatte das Kabinett in München beschlossen, die bayerische Windradbremse bereits parallel zur in Berlin erst anlaufenden Änderung des Baugesetzbuchs vorzubereiten. Die dort geplante „Länderöffnungsklausel“ ist die Voraussetzung für die Änderung der derzeitigen landesrechtlichen Vorschriften.

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