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Radfahren auf Waldwegen ist nach einem Gerichtsurteil grundsätzlich erlaubt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hob ein Verbot für den Radverkehr im sogenannten Bannwald des Marktes Ottobeuren im Unterallgäu auf. Ottobeuren hatte im Januar 2014 zum Schutz von Fußgängern das Radfahren auf den Wegen im Bannwald verboten. Nach Auffassung des BayVGH ist dieses Verbot nicht gerechtfertigt. Das Radfahren in freier Natur sei von der Verfassung geschützt. Es könne nicht von vornherein unterstellt werden, dass sich Radfahrer generell nicht verkehrsgerecht verhielten. Damit kassierte der Gerichtshof ein Urteil des Augsburger Verwaltungsgerichtes, das das Verbot bestätigt hatte.