Gemündener zeigen die Deutsche Bahn an

Immer wieder kommt die Bahn mit Spezialzügen nach Gemünden, um das Streckennetz zu warten oder zu reparieren. Oft werden diese Arbeiten nachts und an den Wochenenden erledigt, wenn die Schienenwege weniger frequentiert sind. Das bringt für viele Anwohner in der Stadt zu den Ruhezeiten an Sonntagen oder während der Nacht vermehrt Lärmbelästigungen mit sich. Die Bahn indes beruft sich auf ihre Sonderrechte, nach denen sie keine Genehmigungen für nächtliche Arbeiten braucht.

Seit einigen Wochen sind wieder Arbeitszüge am Bahnhof stationiert, die nächtens zu Gleisarbeiten in der Region aufbrechen. Jetzt haben Anlieger aus dem östlichen Wohngebiet Gemündens – dem Bahnhof gegenüber liegend – bei der Polizeistation Gemünden Anzeige wegen Ruhestörung erstattet. Im Gegensatz zum Einsatz des Schleifzuges, der die Schienen begradigt und dessen Arbeitszeiten veröffentlicht werden, handelt es sich zurzeit wahrscheinlich um den Einsatz eines vorübergehend stationierten Spezialzuges. Dieser kam laut Aussagen der Bewohner noch während der Ruhezeiten in den frühen Morgenstunden unregelmäßig zum Einsatz.

Mehrere Anzeigen aufgenommen

Wie Bertram Ebert, der stellvertretende Leiter der Polizeistation Gemünden, auf Anfrage der Main-Post mitteilt, hat die Polizei in diesem Zusammenhang die Anzeigen mehrerer Anlieger aufgenommen. Wenn sie bearbeitet und die Aussagen der Beschwerdeführer aufgenommen sind, werden sie dem für Ruhestörungen zuständigen Landratsamt Main-Spessart zur Bearbeitung weitergeleitet. Ob die Anzeigen Aussicht auf Erfolg haben, ist eher fraglich, da die Bahn Sonderrechte hat.

Auf die schriftliche Anfrage der Main-Post zum Gemündener Lärmproblem antwortete ein Bahnsprecher aus München (er möchte namentlich nicht genannt sein). Er erklärt, dass es sich beim Einsatz der Fahrzeuge ausschließlich um „Schleifmaschinen“ verschiedener Bauarten und Betreiber handelt, die je nach Aufgabengebiet als Schleif-, Fräs- oder Hobelmaschine Verwendung fänden.

Die Häufigkeit der Arbeiten richte sich nach der Belastung und Abnutzung der jeweiligen Streckenabschnitte und sei daher unterschiedlich. Instandhaltungs- und Unterhaltungsarbeiten dienten der Sicherheit des Eisenbahnverkehrs und trügen erheblich zur Reduzierung der Schallemissionen bei, schreibt der Bahnsprecher. Die rechtlichen Grundlagen beschreibt die Deutsche Bahn folgendermaßen: „Der Artikel 11 des Bayerisches Lärmschutzgesetzes, der eine Genehmigungspflicht vorgesehen hatte, ist mit Wirkung zum 1. Juni 1998 aufgehoben worden (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1998). Eine Genehmigung ist daher nicht erforderlich. In der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung wurden auch Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes von den strengen Nacht-, Sonn- und Feiertagsverboten beim Maschinenbetrieb in Wohngebieten und weiteren Sondergebieten ausdrücklich ausgenommen.“

Sogar nach dem Bayerischen Feiertagsgesetz gelten die dortigen Verbote nicht für den Betrieb der Deutschen Bundesbahn, also jetzt der Deutschen Bahn AG, „wozu auch die Durchführung von Instandhaltungs- und Unterhaltungsarbeiten gehört“. Weiter erklärt der Pressesprecher in der schriftlichen Stellungnahme, bei den Arbeiten würden Baumaschinen eingesetzt, die den Vorgaben der Baumaschinenlärmverordnung entsprächen.

Nachsorge oder Vorbereitung

Abschließend teilt der Pressesprecher der Bahn mit: „Die Hinterstellung in Gemünden am Main dient der Nachsorge beziehungsweise Vorbereitung auf die nächste Arbeitsschicht. Hierfür wurde den beauftragten Firmen die notwendige Infrastruktur für eine sichere und wirtschaftliche Durchführung ihrer Arbeiten zur Verfügung gestellt. In diesem Bereich kommen hierfür nur die dazu definierten Baulogistikgleise im Bahnhof Gemünden infrage.“

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