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Entwicklungsprogramm berücksichtigt viele strukturschwache Räume nicht
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vor 3 Stunden
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Idylle oder benachteiligtes Gebiet? Uwe Brandl, der Präsident des Gemeindetags, kritisiert die Vernachlässigung des ländlichen Raums in Bayern.
© Roland Huber

Uwe Brandl ist Realist. Deshalb beantwortet der Präsident des Bayerischen Gemeindetags die Frage zurückhaltend, ob das neue Staatsziel für die Regierung nur schöne Worte bedeutet oder doch mehr. Und Brandls Skepsis wird auch nicht durch die jüngsten vollmundigen Versprechungen des Heimatministers Markus Söder gedämpft, der weitreichende Behördenverlagerungen von München aufs Land angekündigt hat.
Dem neuen Staatsziel jedenfalls hat der Freistaat „bei all seinen Handlungen ein besonderes Gewicht beizumessen“, rekapituliert Brandl (54). Er müsse nicht nur Mindestvoraussetzungen für die Bedürfnisse der Menschen in allen Landesteilen sicherstellen, sondern auch dafür Sorge tragen, dass die Menschen die gleichen Chancen für ihre Lebensentwicklung haben.
Viele Wünsche offen
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„Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen sind umfassend zu verstehen und beinhalten sämtliche Lebens- und Arbeitsbereiche, wie Wohnen, Bildung, Freizeit, Erholung, Daseinsfürsorge sowie die berufliche Entwicklung des Einzelnen, egal ob als Arbeiter, Angestellter oder Selbstständiger“, zählt Brandl (CSU) auf. „Es handelt sich also tatsächlich um einen materiellen Gestaltungsauftrag und nicht um bloße Verfassungslyrik.“
Besonders kritisch sieht der Gemeindetag – der größte kommunale Spitzenverband Bayerns, der 2026 insgesamt 2031 Städte, Märkte und Gemeinden vertritt – aktuell den neuen Landesentwicklungsplan; er lasse viele Wünsche und Versprechen offen, auch zu Demografie, Energie oder regionaler Förderung. Und: Die Aussagen zu Einzelhandels-Großprojekten seien mutlos.
Das Bayerische Landesplanungsgesetz von 2012 betont zwar die Verantwortung des Staates für die Entwicklung des Landes und im Besonderen der ländlichen Räume, es habe Fehlentwicklungen aber nicht aufhalten können, bedauert der Gemeindetags-Chef. Das bereits heftig kritisierte neue Landesentwicklungsprogramm (LEP), das am 1. September in Kraft getreten ist, „nennt leider wenig greifbare Maßnahmen oder umsetzbare Projekte – dementsprechend groß ist die Unzufriedenheit des Gemeindetags“, sagt Brandl unserer Redaktion.
Die Ergänzungen, die der Landtag eingefügt hat, würden „wenig bewirken“. Denn die räumliche Entwicklung in Bayern spiele sich in den Verdichtungsräumen ab. Es fehlt ein Konzept, um gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen. „Stattdessen werden nur die Herausforderungen der nächsten Jahre genannt, die aber allen längst bekannt sind, während man von einer Lösung Lichtjahre entfernt ist“, so Brandl. „Es gibt keine Strategie, wie man dem nicht nachlassenden Zuzug in die Ballungsräume begegnen oder wie man die Landflucht stoppen will.“
Notwendig sei ein Aktionsplan. Städtebauliche Förderung und Mittel zur Dorferneuerung müssten auf Maßnahmen konzentriert werden, die die Attraktivität von Gemeinden im ländlichen Raum erhalten und verbessern. „Sonst wird die Abwanderung nicht gestoppt werden können“, prophezeit der Gemeindetags-Chef, der auch Bürgermeister in Abensberg im niederbayerischen Landkreis Kelheim ist.
Klotzen, nicht kleckern
Das Urteil Brandls und seines Verbands-Direktors Wilfried Schober fällt hart aus: „Da helfen uns marginale Ergänzungen gar nichts. Da muss geklotzt und nicht gekleckert werden. Vielleicht hätte es geholfen, die Verfasser des LEP in die Räume mit besonderem Handlungsbedarf zu bringen, um die Bedürfnisse zu erkennen.“
Besonders deutlich wird die Diskrepanz beim Zuschnitt des Begriffs „strukturschwacher Raum“. Dessen Umgriff wurde drastisch reduziert, von bisher 47 Prozent der Landesfläche auf 32 Prozent. Im Wesentlichen sind noch der Bereich Nordostbayern und der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen als strukturschwach definiert. Das heißt: Das Entwicklungsprogramm berücksichtigt eine Vielzahl von strukturschwachen Räumen nicht. Die Abgrenzung ist laut Brandl somit viel zu undifferenziert, hat aber weitreichende Folgen für Fördermaßnahmen.
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Beispiel Breitband-Förderung: Vorgesehen ist im strukturschwachen Raum ein Fördersatz von 80 Prozent, andernorts von 40 bis 60 Prozent. Für Fördermaßnahmen gilt generell, dass sie möglichst zielgenau diejenigen Gemeinden treffen müssen, bei denen konkret Bedarf besteht und wo die eigene Finanzkraft nicht ausreicht. Es müsse somit nach den jeweiligen „Fördertatbeständen“ differenziert werden; eine übergestülpte Gebietskulisse für alle Politikfelder sei nicht ausreichend. Die hier getroffene Zweiteilung der Gemeinden in strukturschwache und strukturstarke bilde die Realität nicht ab, resümiert Brandl.
Im Gegensatz zum großen Bruder Städtetag, fordert der Gemeindetag auch massiv ein geändertes System des Kommunalen Finanzausgleichs. Das Geld soll künftig vermehrt zu den wirklich finanziell bedürftigen Kommunen fließen, statt auf der Basis eines starren mathematischen Systems – wie bisher – mit der Gießkanne auf alle Gemeinden und Städte im Freistaat verteilt zu werden. Uwe Brandl bedauert, dass der Städtetag tendenziell lieber am bisherigen System festhalten wolle: „Stattdessen müssen Gerechtigkeitslücken geschlossen werden.“
HANS PETER REITZNER
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