Fritz Wepper gegen Atze Schröder
Der Rechtsstreit zwischen Schauspieler Fritz Wepper (72) und Comedian Atze Schröder (48) geht in eine neue Runde

Fritz Wepper (l) und Atze Schröder. Fotos: Fabian Bimmer/Jörg Carstensen/Archiv Foto: Bimmer Carstensen
München (dpa) – An diesem Dienstag muss sich das Oberlandesgericht München mit der Frage befassen, ob Schröder Schmerzensgeld an Wepper zahlen muss. Der Schauspieler («Um Himmels Willen») fühlt sich von Aussagen in einem Bühnenprogramm des Komikers beleidigt. Schröder machte sich darin über Weppers damalige Beziehung zu der wesentlich jüngeren Susanne Kellermann lustig. Im April hatte das Münchner Landgericht die Klage Weppers abgewiesen, der Schauspieler legte daraufhin Berufung ein.
Schon seit geraumer Zeit treffen sich die beiden Kontrahenten – beziehungsweise ihre Anwälte – immer wieder vor Gericht. Schröders Verteidiger berufen sich auf die Freiheit der Satire. «Es streiten zwei Grundrechte», hatte Richter Peter Lemmers während der Verhandlung vor dem Landgericht gesagt: Kunstfreiheit gegen Persönlichkeitsrecht. Die zentrale Frage lautet: Was darf ein Komiker und was nicht?
02.11.2013 – 12:13 Uhr