Bayern will traditionell und modern zugleich sein und hat deshalb eine Reihe von Instrumenten, um Innovationen zu fördern. Nun hat auch eine Porno-Plattform Zuschüsse in fünfstelliger Höhe bekommen. Das bayerische Wirtschaftsministerium räumte die pikante Förderung auf Anfrage des Bayerischen Rundfunks ein.
Freistaat: Pornos verstoßen nicht gegen gesetzliche Vorschriften
Der Unternehmensgegenstand könne nur dann einen Ablehnungsgrund darstellen, wenn er gegen eine gesetzliche Vorschrift verstoße und das sei nicht der Fall. Wie genau es zu dem Innovationsgutschein für die Zitat „erste Ankaufplattform nur für Hardcore-Erotikfilme ab 18“ kommen konnte, ist unklar. Die Bayern Innovativ GmbH selbst wollte sich auf BR-Nachfrage bisher nicht äußern. Auch weil der umstrittene Gutschein in die Amtszeit eines ehemaligen Geschäftsführers und des früheren Wirtschaftsministers Zeil fällt.
Reaktionen: Kopfschütteln und Kritik
Die Reaktionen reichen von Kopfschütteln bis Gelächter: Insider und Wirtschaftsvertreter sprechen von einem hochnotpeinlichen Vorfall. Klare Worte findet die wirtschaftspolitische Sprecherin der SPD im Landtag, Annette Karl. Offensichtlich würden die Vergabekriterien nicht überprüft, denn Innovationsgutscheine seien dazu da, Unternehmensgründungen und Handwerksbetriebe zu unterstützen.
“Pornoplattformen gehören meiner Meinung nach überhaupt nicht staatlich gefördert. Und es kann auch nicht sein, dass man sich hier auf die formaljuristische Ebene zurückzieht, dass man sagt, die Innovation wäre, dass angeblich sicher ist, dass keine jungen Leute unter 18 auf die Plattform zugreifen können. Innovationsgutscheine sollen junge Unternehmen stützen und nicht die Verbreitung von Pornografie.”
Annette Karl (SPD)