Uli Hoeneß wird bereits am 29. Februar vorzeitig aus der Haft entlassen. Das teilte das
Landgericht Augsburg mit und bestätigte damit einen Bericht
der Sport Bild. Dem Antrag des früheren Präsidenten des FC Bayern München sei vom Amtsgericht Landsberg am Lech
stattgegeben worden. Das sagte der Präsident des Landgerichts Augsburg,
Herbert Veh, am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur afp.
Damit muss Hoeneß nur die
Hälfte seiner Haftstrafe absitzen. Die Entlassung erfolge zur Bewährung, Hoeneß dürfe sich innerhalb der nächsten drei Jahre nichts zu Schulden kommen lassen, sagte Veh weiter. Außerdem müsse er während der Bewährungszeit jeden Wohnungswechsel bei der Strafvollstreckungskammer melden.
Am 13. März 2014 war Hoeneß
wegen Steuerhinterziehung von insgesamt 28,5 Millionen Euro zu drei
Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Im
Laufe des Verfahrens hatte sich gezeigt, dass Hoeneß weit mehr
Steuern hinterzogen hatte als ursprünglich angenommen. Seine Gefängnisstrafe trat er
im Juni 2014 an. Anfang vergangenen Jahres wurde Hoeneß in den offenen Vollzug verlegt, seitdem arbeitet er tagsüber in der Nachwuchsabteilung des FC Bayern.
Nach nur 21 Monaten Haft kommt Hoeneß eher frei als zunächst gedacht: Nach seiner Verurteilung ging man davon aus, dass Hoeneß bei guter Führung frühestens
nach zwei Jahren und vier Monaten frei kommen könne und damit zwei Drittel seiner Haftstrafe absitzen muss. Damit hätte seine Entlassung erst im Herbst 2016 angestanden.