Bonn – Ein Mitarbeiter des Bundeskriminalamts muss wegen des Besitzes von kinderpornografischen Bildern eine Geldauflage bezahlen. Bei Durchsuchungen an seinem Arbeitsplatz und in seiner Wohnung seien zahlreiche Speichermedien sichergestellt worden, so die Staatsanwaltschaft. Darunter sei eine CD mit 22 Dateien gewesen, die strafbare Inhalte hatten. Da es sich bei den Fotos nicht um Bilder von Babys oder Kleinkindern gehandelt habe, sich die Tat an der unteren Grenze des strafrechtlichen Rahmens bewege und sich der Mann einsichtig zeige, sei das Verfahren vorläufig eingestellt worden.