Wann Hoeneß ein freier Mann ist, hängt davon ab, welcher Teil seiner Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Üblich ist der Erlass des letzten Drittels. In bestimmten Fällen wird die Strafe aber schon nach der Hälfte zur Bewährung ausgesetzt. Voraussetzung dafür sind besondere Umstände, wie es die Juristen nennen. So muss es sich um einen Ersttäter handeln und es darf die Sicherheit der Bevölkerung nicht gefährdet sein.
Außerdem sollten die Gesamtwürdigung der Tat, die Persönlichkeit des Häftlings und seine Entwicklung während des Strafvollzugs die frühzeitige Entlassung rechtfertigen, so die Experten. Die Entscheidung darüber trifft die Strafvollstreckungskammer beim zuständigen Landgericht.
Die Gefängnisleitung kann aber schon zuvor eine Prognose abgeben, ob die Bedingungen für die Entlassung nach der Hälfte der Haftstrafe gegeben sein dürften. Dementsprechend legt sie den Zeitpunkt für die Hafterleichterungen fest. Bereits wenige Tage, nachdem Hoeneß in Landsberg eingerückt war, wurde für ihn wie für jeden Häftling ein Vollzugsplan erstellt – spätere Hafterleichterungen eingeschlossen.
Zum Zeitplan: Hoeneß wurde zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Wird die Strafe tatsächlich halbiert, käme Hoeneß nach 21 Monaten – Anfang März 2016 – frei. Baut die Gefängnisleitung ihren Vollzugsplan darauf auf und rechnet vom voraussichtlichen Zeitpunkt der Entlassung 18 Monate zurück, könnte Hoeneß eigentlich schon seit Anfang September Freigänger sein. Er hätte damit nur drei Monate geschlossenen Vollzug absitzen müssen. Freigänger können tagsüber arbeiten und müssen nur zum Schlafen hinter Gitter zurück. Bis jetzt scheint Hoeneß den Freigang aber noch nicht angetreten zu haben.
Vielleicht wird er auch in die Außenstelle Rothenfeld des Landsberger Gefängnisses bei Andechs (Landkreis Starnberg) verlegt. Der Gutsbetrieb dient als arbeitstherapeutische Einrichtung. Die bis zu 15 Insassen können sich tagsüber im Gelände frei bewegen und versorgen dort an die 1200 Rinder, Ziegen, Damwild und Geflügel oder helfen bei der Arbeit im Gemüsegarten und im Wald. Zuletzt hatte es freilich auch Spekulationen gegeben, der 62-Jährige könnte bereits als Freigänger wieder bei seinem früheren Arbeitgeber FC Bayern in München unterkommen. Der Verein wollte sich dazu nicht äußern.
Für die bayerische Justiz ist der Umgang mit der Causa Hoeneß knifflig. Mit Hinweis auf dessen Persönlichkeitsrechte geben die Behörden keine Auskunft zu den Haftbedingungen. Der Sprecher der Münchner Staatsanwaltschaft sagt bei jeder Anfrage vier Wörter: “Strafvollstreckungsverfahren sind nicht öffentlich.” Auch die Anwälte von Hoeneß äußern sich nicht zur Haft ihres Mandanten.