Tagblatt Online, 4. Dezember 2014, 16:23 Uhr

Das Entführungsopfer Andre Schlatter.
(Bild: Urs Bucher)
ST.GALLEN/HOF(D). Zwei junge Tschechen, die im März 2014 in St.Gallen einen Rechtsanwalt entführt haben, sind am Donnerstag wegen Menschenraubes verurteilt worden. Das Landgericht Hof in Bayern hat gegen die beiden Männer fünfeinhalb– und sechsjährige Freiheitsstrafen ausgesprochen.
Laut dem Gerichtsurteil vom Donnerstag haben die Männer im Alter von 22 und 24 Jahren den 53-jährigen St.Galler Rechtsanwalt gezwungen, sie mit seinem Auto von der Schweiz in die Tschechische Republik zu fahren und ihnen seine teure Uhr und sein Bargeld zu geben. Nach einer zehnstündigen Irrfahrt durch die Schweiz und durch Bayern liessen die Entführer ihr Opfer im Kreis Hof auf einem Feldweg zurück und fuhren mit dem Wagen im Wert von rund 85’000 Franken weiter.
10 Stunden in Gewalt der Entführer
Das Gericht hat die Männer im Sinn der Staatsanwaltschaft wegen erpresserischen Menschenraubes und wegen schwerer räuberischer Erpressung verurteilt. Die Verteidiger machten einen minder schweren Fall geltend.
Laut dem Gerichtsurteil handelt es sich um einen schweren Fall, weil die beiden Angeklagten das zufällig ausgewählte Opfer zehn Stunden lang in ihrer Gewalt hatten. Ausserdem zwangen sie den St.Galler Rechtsanwalt zu einer stundenlangen Autofahrt und stahlen ihm das Auto und eine Uhr.
Vermindert schuldfähig
Das deutsche Strafgesetzbuch sehe für räuberischen Menschenhandel eine Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren vor, sagte der Mediensprecher. Das Gericht sei im untereren Strafrahmen geblieben, weil es den beiden Angeklagten verminderte Schuldfähigkeit wegen Alkohol− und Tablettenkonsums sowie Übermüdung attestierte.
Nach seiner Freilassung konnte der St.Galler Rechtsanwalt, der im Kanton Thurgau lebt und dort für die CVP politisiert, dank der Hilfe von Einwohnern der Ortschaft Kautendorf die Polizei verständigen. Das Auto wurde jenseits der Grenze sichergestellt, die beiden Tschechen in Untersuchungshaft gesetzt. Das gesamte Strafverfahren führte die Staatsanwaltschaft Hof in Absprache mit der St.Galler Staatsanwaltschaft. (sda)