Herr Professor von Arnim, in Ihrem Buch “Die Selbstbediener” schildern Sie die Mechanismen, mit denen sich bayerische Politiker den Staat zur Beute machen. Ist das in anderen Bundesländern anders?
In Bayern ist die Situation wesentlich krasser als in allen anderen Bundesländern. Das betrifft etwa die Höhe der Selbstbewilligungen für die Mitarbeiter von Abgeordneten; das betrifft auch die Fraktionsmittel. Oder die Funktionszulagen: der zurückgetretene Vorsitzende der CSU-Fraktion erhielt monatlich 13 700 Euro – zusätzlich zu den normalen Diäten von über 7000 Euro steuerpflichtig und 3000 Euro steuerfrei. Das gibt es nirgendwo sonst in Deutschland. Zudem erhält auch jeder stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CSU – und davon gibt es mehrere – 5000 Euro extra, selbst Arbeitskreisleiter kriegen 2000 Euro Funktionszulage. Der Rechnungshof hat das als verfassungswidrig beanstandet.
Hat diese Form der Bereicherung etwas mit der jahrzehntelangen Alleinherrschaft der CSU zu tun?
Sicherlich auch. Die CSU war viele Jahrzehnte lang in der absoluten Mehrheit, manchmal hatte sie sogar eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Das hat wohl bewirkt, dass sie übermütig wurde, und dass gewisse innere Bremsmechanismen allmählich ausgeschaltet wurden. Man sagt ja immer: Macht korrumpiert und absolute Macht korrumpiert absolut.
Eigentlich wären diese ganzen Missbräuche doch ein gefundenes Fressen für die Opposition . . .
Die Gesetze, die eine solche Bereicherung erlauben, sind stets mit voller Mitwirkung der Opposition entstanden. Die Fraktionen im Landtag haben also ein politisches Kartell gebildet und die öffentliche Kontrolle gemeinsam ausgehebelt.
Wie erklären Sie sich das?
Aus psychologischer Sicht ist das nur damit zu erklären, dass die Opposition – also vor allem die SPD, aber auch die Grünen – lange Jahre überhaupt keine Chance gesehen hat, an die Macht zu kommen, weil die CSU so dominant war. Nach dem Motto: Wenn wir sowieso keine politische Chance haben, nehmen wir wenigstens die finanziellen Wohltaten gerne mit. Und diese Wohltaten haben sie im Laufe der Jahre immer weiter aufgestockt.
Bei der Verwandtenaffäre liegt jedoch das Schwergewicht bei der CSU. Die 17 Abgeordneten, die seit Jahren ihre Ehefrauen oder Kinder auf Kosten der Steuerzahler beschäftigt haben, sind ausschließlich solche der CSU.
Jetzt will der Oberste Bayerische Rechnungshof die Gehälter-Affäre im Landtag aufklären. Ist der Rechnungshof nicht eigentlich ein zahnloser Tiger?
Sie haben recht, in der Vergangenheit war der Rechnungshof nicht sehr effektiv. Er hat ja bereits in seinem Jahresbericht 2012 die Höhe der Fraktionsmittel und ebenso die Funktionszulagen für die Fraktionsvorsitzenden gerügt und Letzteres für verfassungswidrig erklärt. Leider ist daraufhin nichts geschehen – und das ärgert natürlich auch den Rechnungshof. Bei der jetzigen öffentlichen Empörung glaube ich aber nicht, dass es noch einmal möglich sein wird, das Votum des Rechnungshofes zu ignorieren. Ich hoffe, dass es nicht allzu lange dauert, bis der Rechnungshof seinen Bericht vorlegt. Im Übrigen prüft der Rechnungshof nur den Vollzug. Große Probleme liegen aber bereits in der Bewilligung. Hier muss die öffentliche Kontrolle weiter wachsam sein.
Haben die Bürger in Bayern eigentlich eine Möglichkeit, sich gegen diese Art der Steuergeldverschwendung zu wehren?
Ja, in Bayern gibt es als einzigem Bundesland die Möglichkeit der Popularklage. Jeder Bürger kann Grundrechtswidrigkeiten vor das Bayerische Verfassungsgericht bringen. Das könnte zum Beispiel die Kostenpauschale in Höhe von 3200 Euro sein, die Abgeordnete steuerfrei kriegen oder auch die Extra-Diäten von Fraktionsfunktionären. Beides sind Fälle fürs Bayerische Verfassungsgericht, weil sie gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen.
Im Buch schreiben Sie, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof seine Kontrollfunktion gegenüber dem Landtag noch nicht wahrgenommen hat. Im Übrigen würden die Verfassungsrichter seit Jahrzehnten von der CSU als Regierungspartei gewählt. Sind die Richter überhaupt noch unabhängig?
Ja, das ist ein gewisses Problem in Bayern, dass vor allem die CSU darüber bestimmt, wer Richter wird, und diese werden nur auf acht Jahre gewählt. Sie können wiedergewählt werden – und sind dann wieder auf die Parteipolitik angewiesen. Zum Vergleich: Die Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe werden auf zwölf Jahre mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt, so dass auch die Opposition mitbestimmen kann. Und es gibt keine Wiederwahl, um die Unabhängigkeit der Richter nicht zu schwächen. Dennoch setze ich Hoffnung auf das Bayerische Verfassungsgericht. Die derzeitige öffentliche Diskussion lässt auch die Richter nicht
unberührt, und die Verfassung
garantiert ihnen Unabhängigkeit.
Ist die Affäre mit der Rückzahlung durch die Kabinettsmitglieder der Gelder ausgestanden?
Nein, keineswegs. Das ist nur die Spitze des in meinem Buch behandelten Gesamtproblems. Um die missbräuchliche Selbstbedienung künftig zu unterbinden, sind eine ganze Reihe weiterer prinzipieller Änderungen nötig – über die Verwandtenbeschäftigung hinaus. Übrigens muss das Geld der Kabinettsmitglieder unbedingt an die Staatskasse zurückfließen. Wenn sie das Geld spenden, profitieren sie über Steuerermäßigung ja teilweise wieder davon.
Das Gespräch führte Beate Franz
Streitbarer Professor aus Speyer: Hans Herbert von Arnim
Hans Herbert von Arnim, Jahrgang 1939, ist seit 2005 im Ruhestand. Der Verfassungsrechtler lehrt jedoch noch regelmäßig an der Universität und am Forschungsinstitut Speyer. Sein Buch “Die Selbstbediener” (Heyne-Verlag) ist im April erschienen. Bereits 2011 hatte der Jurist in wissenschaftlichen Aufsätzen und in einem Gastbeitrag für den Münchner Merkur auf die Problematik der Verwandtenbeschäftigung aufmerksam gemacht. Die Zeit schrieb über von Armin, dass “kein anderer außer dem Bundesverfassungsgericht so viele Gesetze zu Fall gebracht hat wie der Professor aus Speyer”. Als etwa der Bundestag 1995 versuchte, seine Diäten an die Bezüge von Bundesrichtern anzupassen, schrieben von Arnim und 85 Staatsrechtler einen Offenen Brief an den Bundesrat. Er verweigerte seine Zustimmung zu der Verfassungsänderung dann tatsächlich.