-Hilmar Riemenschneider- Familienbande sind noch sensibler als politische Seilschaften. Die Affäre um die Beschäftigung von Ehegatten und Verwandten durch einige bayerische Landtagsabgeordnete offenbart in diesen Tagen die Brisanz.
Im nordrhein-westfälischen Abgeordnetengesetz ist bislang nur ausgeschlossen, dass der Landtag für die Beschäftigung von Familienangehörigen ersten und zweiten Grades der Parlamentarier aufkommt. Den Piraten geht diese Regelung nicht weit genug. Sie wollen diese Art der Vetternwirtschaft beenden und die Regelung sogar auf Verwandte dritten und vierten Grades ausweiten.
Mit einem fix ausgearbeiteten Gesetzentwurf, über den der Landtag am Mittwoch debattierte, haben die Piraten die Initiative ergriffen kleiner Punktgewinn für die gebeutelte Partei. Wir können das Abgeordnetengesetz doch nicht im Wochentakt ändern, heißt es bei der SPD skeptisch. Zeitgleich arbeitet eine Kommission aller Fraktionen an anderen Reform-Fragen, etwa wie künftig mehr Transparenz über Nebeneinkünfte erzielt werden kann. Dabei werden wir uns auch die Frage der Beschäftigungsverhältnisse vornehmen, betonte Sigrid Beer, Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen. Was in Bayern zutage getreten ist, gibt es hier nicht. Das sollte uns aber nicht davon abhalten, das Gesetz auf mögliche Verbesserungen zu überprüfen.
Ähnlich zurückhaltend signalisieren alle Fraktionen Gesprächsbereitschaft. Die CDU ist bereit, eine sachliche Diskussion zu führen, ob es Regelungsbedarf gibt. Die FDP reagiert befremdet auf den Vorstoß parallel zu laufenden Gesprächen.
In Nordrhein-Westfalen gilt ein Überkreuzverbot, wonach Abgeordnete keine Angehörigen anderer Parlamentarier beschäftigen dürfen. Skeptiker warnen, beim vierten Verwandtschaftsgrad werde die Regelung unpraktikabel.
Hilmar Riemenschneider