Dackel vs. Rottweiler: Das Geschäft mit den Kampfhunden

Die Tiertransporte werden oft aufgegriffen, die Hunde in Tierheime gebracht. Doch häufig sind es Tiere, die in Bayern als sogenannte Kampfhunde oder Kategoriehunde eingeordnet werden. Und diese Tiere sind kaum vermittelbar, sie bleiben häufig jahrelang im Tierheim und das ist finanziell eigentlich nicht zu stemmen. Dabei ist die Hunde-Klassifizierung, gerade in Bayern, seit Jahren umstritten.

Was ist ein Kampfund?

Deutschlandweit gibt es keine einheitliche Hundeverordnung. Die Länder entscheiden selbst, welche Hunde sie als Kampfhunde einstufen. Bayern hat die strengste Klassifizierung. Das stellt ein großes Problem für die Tierheime dar.

Martin Döhler ist Hundetrainer und bildet Hunde im Tierheim Ulm/Neu-Ulm aus. Er betont: “Bei den Hunden der Liste 1 ist es eine unglaubliche Erschwernis für die Tierheime.” Diese Hunde seien viel zu lange Zeit im Tierheim. “Solch ein Hund macht ganz wichtige soziale Prägungserfahrungen nicht. Und das Leben über Jahre in einem Tierheim ist natürlich wesentlich weniger lebenswert”, sagt Döhler.

“Normal”-Hund vs. Kampfhund

Die Hundeverordnung legt fest, was ein “Normal-Hund” und was ein sogenannter Kampfhund ist. Es wird in Kategorie 1- und in Kategorie 2-Hunde unterschieden.

Was legt die Hundeverordnung fest

Kategorie-1-Hunde

Den Tieren in der Kategorie 1 wird unterstellt, dass sie unwiderlegbar gefährlich und aggressiv sind. Dazu gehören zum Beispiel Pitbulls und American Staffords. Diese Tiere dürfen in Bayern nicht gehalten werden.

Kategorie-2-Hunde

Zur Kategorie 2 gehören beispielsweise Rottweiler, Bullterrier und Bordeaux-Doggen. Auch diese Hunde gelten grundsätzlich als gefährlich, aber durch einen Wesenstest – der Geld kostet, rund 250 Euro – kann der Hund als ungefährlich eingestuft werden.

Wesenstest habe sich bewährt

Michael Abelski, staatlich anerkannter Hundesachverständiger der Regierung von Oberbayern, findet die Hundeverordnung “grundsätzlich in Ordnung”. Der Wesenstest habe sich bewährt, sagt er. “Und er hat die Zahl der Unfälle mit sogenannten Listenhunden verringert.”

Abelski sieht aber auch Mängel an der Hundeverordnung. “Man bekommt Hunde der Kategorie 1 eigentlich nicht genehmigt”, sagt er. Hier müsse sich etwas ändern. “Wenn ein Hund durch den Wesenstest bewiesen hat, dass er ungefährlich ist, warum soll er es dann von Gesetzes wegen aus sein.”

Bundesländer entscheiden unterschiedlich

Thomas Nägele, Leiter des Ordnungsamts, entscheidet über die Wesenstests. Er weiß: Kategoriehunde können in Baden-Württemberg mit Wesenstest gehalten werden, das ist in Bayern nicht möglich. “Die Leute wissen das. Wer einen Hund hält, bleibt in Ulm oder sucht sich Platz, wo er ihn halten kann im baden-württembergischen Raum”, so Nägele. “Ich kann aber eines sagen, ich finde diese Verordnung richtig, denn insbesondere, wenn die Hunde älter werden, geht von ihnen doch eine gewisse Gefährlichkeit aus.”

Das bayerische Innenministerium will trotz Kritik an der bestehenden Hundeverordnung festhalten. Kritiker betonen hier, dass die meisten Gemeinden gut an der Kampfhundesteuer verdienen würden, teilweise das Zehnfache des normalen Satzes.

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